[ESt] neue Fenster im selbsgenutzen Haus absetzbar

Hallo,

Fall:

  • Zweifamilienhaus
  • Im Erdgeschoß wohnen die Eigentümer
  • Im Obergeschoß wohnt der Sohn der Eigentümer
  • Der Sohn wohnt da unentgeldlich
  • Im Erdgeschoß müssen drei Fenster erneuert werden

Frage: Können die Eigentümer die Kosten für die Fenster in der Wohnung des Sohnes irgendwie steuerlich absetzen?

Vielen Dank

Servus,

ja: Wenn die Reparatur von einem Dritten ausgeführt wird, unter den in § 35a EStG genannten Bedingungen und Grenzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Schöne Grüße

MM

Nein, die Fenster werden nur gekauft und von dem Hauseigentümer selber eingebaut.

Viele Grüße
N.

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Servus,

die Fenster im (selbst genutzten) Erdgeschoss sind Privatvergnügen.

Die Fenster im unentgeltlich überlassenen Obergeschoss auch.

Wenn das Obergeschoss vermietet wäre, und die Fenster nicht im Erdgeschoss erneuert würden, sondern im Obergeschoss, würde es sich um Instandhaltungsaufwand und damit Werbungskosten zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung handeln.

Es ist nicht verboten, unter Angehörigen Wohnungen zu vermieten - das ist aber keine „Patentgestaltung“, sondern man muss sie unter Berücksichtigung sämtlicher Daten und Auswirkungen rechnen, wenn man sie angehen will.

Schöne Grüße

MM