Liebe Steuerexperten,
eine Deutsche mit Wohnsitz im nicht EU Ausland bereist Deutschland als Touristin. Nun kauft sie im Geschaeft mit Tax free Logo ein. Bekommt sie auch als Deutsche bei der Ausreise die MwSt. beim Zoll erstattet? Reicht der Nachweis der Aufenthaltsgenemigung des Auslandes im deutschen RP?
Danke im voraus
Servus,
§ 17 USt-DV verlangt außer der Bestätigung über den Ausgang des Gegenstandes der Lieferung aus dem Gemeinschaftsgebiet den Namen und die Anschrift des Abnehmers. Heißt: Ein Deutscher, der in Philadelphia wohnt und dieses nachweisen kann, erfüllt die Anforderungen für den Ausfuhrnachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Entscheidend ist gem. § 6 II Nr. 1 UStG nicht die Nationalität des Abnehmers, sondern sein Wohnort.
Falls die Erstattungsagentur bloß ein eingeschränktes Repertoire von Standardfällen vorsieht, kann man die USt-Befreiung in eigener Regie erreichen.
Schöne Grüße
MM