[ESt] Wie Erst-/Zweitwohnsitz bei DHHF wählen?

Person X (ledig) wohnt bei den Eltern in der Ortschaft A und arbeitet auch dort. Die Person X hat im über 100km entfernten B ein neues Jobangebot angenommen. Um nicht jeden Tag pendeln zu müssen überlegt sich Person X eine kleinen bleibe zu mieten. Wie sollte die Person X die konstellation des Erst-/Zweitwohnsitzes wählen (Ortschaft A ist Lebensmittelpunkt) um die Wochenendheimfahrten absetzen zu können?

Angenommen Person X macht Ortschaft B zum Erstwohnsitz (um Zweitwohnungssteuer nicht zahlen zu müssen) und mach Ortschaft A (Lebensmittelpunkt) zum Zweitwohnsitz (muss keine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden), kann die Person X dann die Wochenendheimfahrten von der Steuer absetzen?

Servus,

wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt, ist nicht frei wählbar. Es ist für die steuerliche Beurteilung nicht entscheidend, ob sich jemand richtig oder falsch anmeldet.

Unabhängig davon: Wenn am beibehaltenen Wohnort nur die Wohnung bei den Eltern besteht, und kein eigener Hausstand unterhalten wird, liegt bei Ledigen kein steuerlich wirksamer doppelter Haushalt vor

Schöne Grüße

MM

OK! Angenommen Person X (ledig) hat einen eigenen Hausstand am Ort A der Lebensmittelpunkt ist. Die Person X meldet jetzt die Zweitwohnung am Arbeitsplatz am Ort B als Hauptwohnsitz an um sich die Zweitwohnungssteuer zu sparen und meldet Ort A als Zweitwohnsitz. Kann man dann noch eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Es geht Hauptsächlich darum ob der Zweitwohnsitz auch als Lebensmittelpunkt anerkannt wird?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hallo,

lebensmittelpunkt ist dort, wo freunde, verwandte, spochtverein und sonstige soziale kontakte und verbindungen vorliegen

meldewesen ist fürs FA nur ein indiz, aber nicht zwingend ein beweis für die einordnung des lebensmittelpunktes

m.e. kannst man erst- oder zweitwohnsitz melden wie man will - macht höchstens das meldeamt ärger - aber wie sollen die wissen wie die verhältnisse gelagert sind

gruß inder

OK angenommen es sei so. Person X meldet Ortschaft B zum Hauptwohnsitz und Ortschaft A zum Zweitwohnsitz (Lebensmittelpunkt). Von welcher Behörde bekommt man dann zum Jahreswechsel die Lohnsteuerkarte und muss man dann nicht wichtige Sachen wie PKW usw. auf die Ortschaft B ummelden?

§ 39 (2) Satz 1: Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20. September des dem Kalenderjahr, für das die Lohnsteuerkarte gilt, vorangehenden Jahres oder erstmals nach diesem Stichtag seine Hauptwohnung oder in Ermangelung einer Wohnung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Was den PKW angeht, hier gilt es § 27 (2) Straßenverkehrszulassungsordnung: Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.

Für die Steuererklärung ist das Finanzamt an dem Wohnsitz zuständig, wo der überwiegende Aufenthalt stattfindet, also Wohnsitz am Arbeitsort.

Doppelte Haushaltsführung ist nicht möglich, jedoch können die Fahrtkosten zum Lebensmittelpunkt mit den tatsächlichen Fahrten im Rahmen der Entfernungspauschale im Sinne § 9 EStG angesetzt werden. Es müssen jedoch mindestens zwei Fahrten monatlich (tatsächlich) durchgeführt werden um den Lebensmittelpunkt nicht verneint zu bekommen. Bei nur bspw. 10 Fahrten im Jahr geht das FA von privaten Besuchsfahrten aus und Ansatz = 0.

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hallo,

m.e. kannst man erst- oder zweitwohnsitz melden wie man will -
macht höchstens das meldeamt ärger - aber wie sollen die
wissen wie die verhältnisse gelagert sind

also ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Das Meldegesetz hat klare Regelungen für Haupt- und Nebenwohnung - was sich von den Begriffen Haupt- oder NebenWOHNSITZ unterscheidet.

Hauptwohnung bei nichtverheirateten muss dort gemeldet sein, wo der überwiegende Aufenthalt ist:
z.B.
Wohnung A mindest. 4 Tage/Woche = Hauptwohnung
Wohnung B restliche Tage = Nebenwohnung

oder Angabe wieviele Tage im Jahr in welcher Wohnung verbracht werden:
z.B.
239 Tage in Wohnung A = Hauptwohnung
126 Tage in Wohnung B = Nebenwohnung

Also aussuchen bzw. anmelden wie man will, is nicht.

Gruss
Sid

Die Antwort bezog sich auf steuerliche Belange. Das das Melderecht etwas anders vorsieht, ist den Usern hier auch bekannt.

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