Angenommen Person X übersteigt den Freibetrag für Kapitalerträge und zahlt auf den überschüssigen Betrag 30% Steuern. Besteht die möglichkeit bei der Lohnsteuererklärung dieses Geld teilweise wieder zurück zu holen und falls ja wie?
Gruss
Angenommen Person X übersteigt den Freibetrag für Kapitalerträge und zahlt auf den überschüssigen Betrag 30% Steuern. Besteht die möglichkeit bei der Lohnsteuererklärung dieses Geld teilweise wieder zurück zu holen und falls ja wie?
Gruss
Servus,
die Sache mit der Kapitalertragsteuer funktioniert genau so wie die mit der Lohnsteuer:
Bei der Veranlagung werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens alle Einkünfte (auch die Einnahmen aus Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist) angesetzt. Zu dem zu versteuernden Einkommen wird die Einkommensteuer ermittelt, und die festgesetzte ESt wird mit den geleisteten Vorauszahlungen, der einbehaltenen LSt und der einbehaltenen Kapitalertragsteuer abgerechnet.
Schöne Grüße
MM