[ESt] Jährliche Abgabe Steuererklärung Pflicht ?

Von: , Frage gestellt am Mi, 30. Aug 2006

Hallo !
Ich habe mal eine Frage:
Steuerzahler A und B waren verheiratet und haben sich scheiden lassen. Das Finanzamt hat fortan keine Steuererklärung mehr eingefordert. Steuerzahler B hat sich jedes Jahr brav die Formulare besorgt und eine Steuererklärung abgegeben; Steuerzahlter A hat Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Einnahmen aus Hausverwaltertätigkeit sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Da das Finanzamt nur von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit weiss, gibt Steuerzahler A die letzten Jahre einfach keine Steuererklärung mehr ab und basta......
Weiss jemand, ob er verpflichtet ist jährlich eine Steuererklärung abzugeben ?
Kann mir jemand sagen, ob das Finanzamt anonymen Hinweisen diesbezüglich nachgeht ? Auch wenn man für seine Behauptung keine Nachweise beilegen kann, weil man anonym bleiben möchte (um Ärger zu vermeiden ... )

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Jährliche Abgabe Steuererklärung Pflicht ?

    Hallo, Weiss jemand, ob er verpflichtet ist jährlich eine
    Steuererklärung abzugeben ?
    Ja. Außerdem muss er, falls die Hausverwaltertätigkeit gewerblich betrieben wird, die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der Gemeinde anzeigen. Anderenfalls beim FA. Kann mir jemand sagen, ob das Finanzamt anonymen Hinweisen
    diesbezüglich nachgeht?
    Das hängt vom Einzelfall ab. Thema Schlammschlacht ist eventuell im Psychobrett ganz gut aufgehoben?


    Schöne Grüße




    MM

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Jährliche Abgabe Steuererklärung Pflicht ?

      Nach meiner Erfahrung wird beim Finanzamt - im Gegensatz zu anonymen Anzeigen bei der Polizei - versucht hier weiter zu ermitteln. Dazu ist jedoch erforderlich, dass die Angaben in dem anonymen Schreiben auch ausreichen und das FA etwas findet. Gerade wenn Wohnungen vermietet werden ohne Erklärung der Einnahmen dürfte es fürs FA ein Leichtes sein, hier aufzuklären.



      .

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Schon mal in die FAQ geschaut

    Hi !

    Zu den Fragen der Antrags- und Pflichtveranlagung können auch die FAQ:201 und FAQ:202 einen ersten Einstieg bieten.

    BARUL76


    .

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