[ESt] Fahrtkosten bei Schülern absetzbar?

Person A hat dieses Jahr bis Ende Februar gearbeitet und war dannach arbeitslos. Besagte Person geht nun seit August auf ein Berufskolleg und ist nun wieder Schüler und zahlt somit keine Steuern.
Frage: Kann Person A trotzdessen die Fahrtkosten zur Schule mit dem Lohnsteuerjahresausgleich 2006 geltend machen ?

MFG,
Katze

Servus,

Frage: Kann Person A trotzdessen die Fahrtkosten zur Schule
mit dem Lohnsteuerjahresausgleich 2006 geltend machen ?

ja. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 € im Kalenderjahr sind Sonderausgaben.

Der Ansatz wird sich kaum auswirken, wenn bloß im Januar und im Februar gearbeitet worden ist: Erst bei einem monatlichen Gehalt von grob gegriffen 4.100 € fällt in diesem Fall überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen an, von dem noch über die SV- und KV-Beiträge hinaus etwas steuerwirksam abzusetzen wäre.

Schöne Grüße

MM