[ESt] Voraussetzungen doppelte Haushaltsführung?

Person X (ledig) arbeitet in A und wohnt in A in einer Wohnung. Die Eltern leben aus nicht erwähnten Gründen bei der Person X in der gleichen Wohnung. Also Person X ist der halter der Wohnung und zahlt auch die Miete, kocht für sich usw.! Jetzt hat Person X ein Jobangebot in B (140km entfernt) angenommen und mietet sich in B ein kleines Zimmer um nicht ständig pendeln zu müssen. Kann Person X eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Was muss beim Finanzamt vorgelegt werden um die doppelte Haushaltsführung nachzuweisen? Welche Konstellation Haupt-/Nebenwohnsitz wäre von Vorteil oder ist dies dem Finanzamt egal (wg. Zweiwohnungssteuer)?

Der Ort A ist Lebensmittelpunkt (Verein, Freunde, Verwandte, usw. vorhanden).

Danke für alle Antworten! Ratschläge werden gerne entgegengenommen!!

Hallo!

Aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn((Lohnsteuer-Richtlinien 2005), R43:

„Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet; die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich.“

–> ist gegeben.

„Das Beziehen einer Zweitwohnung ist regelmäßig bei einem Wechsel des Beschäftigungsorts auf Grund einer Versetzung, des Wechsels oder der erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses beruflich veranlasst.“

–> ist gegeben

"Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen.[…] Die Wohnung muss außerdem der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein "

–>ist gegeben

Demnach spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine DHHF, ob die Eltern, die Oma oder auch noch sonstwer zusätzlich in der Wohnung des Atragstellers lebt ist dabei m.E. unerheblich.

Zum Nachweis genügen i.d.R. die beiden Mietverträge, der Arbeitsvertrag. Auf Nachfrage u.U. auch Nachweis über Vereinsmitgliedschaften mit Angabe der Zugehörigkeitsdauer etc.

Soweit ich weiß ist es unerheblich, welcher der beiden Wohnungen Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Es zählen die tatsächlichen Wohn-/Lebensverhältnisse, die ja über die Mietverträge nachgewiesen werden können.

Grüße,
Dee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ich werde den Gedanken nicht los, dass hier vorsätzlich ein Gebilde erschaffen wurde, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Z. B. nicht der erste Fall, wo der Mietvertrag umgeschrieben wurde, weil man dachte, so könne DHHF geltend gemacht werden.

Aber … ich unterstelle nichts… sollte nur mal so ein Gedanke sein, weil der Sachverhalt nicht alltäglich ist.

"Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den
Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers
voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt
unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder
wesentlich mitbestimmen.[…] Die Wohnung muss außerdem der
Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein "

–>ist gegeben

Demnach spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine DHHF, ob
die Eltern, die Oma oder auch noch sonstwer zusätzlich in der
Wohnung des Atragstellers lebt ist dabei m.E. unerheblich.

hallo,

das ist der knackpunkt:

räumlickeiten in der elterlichen wohnung begründen keinen eigenen hausstand - wenn papi und mami mit in der wohnung leben, dann kann man wohl davon ausgehen, dass die den haushalt im wesentlichen bestimmen

eine umschreibung des mietvertrages bringt hier höchstens §42 AO auf den plan - riecht dann schon eine wenig nach versuchter steuerhinterziehung…

gruß inder

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Wenn der Sachverhalt sich so darstellt, dass hier tatsächlich irgendwann der Mietvertrag umgeschrieben wurde oder Eltern und der Antragsteller schon immer gemeinsam gewohnt haben gebe ich Inder recht. War es aber dagegen so, dass der Antragsteller eine Wohnung mietet, bezieht und zu einem späteren Zeitpunkt die Eltern dort einziehen weil sie beispielsweise aus Altersgründen, Verschuldung o.ä. nicht mehr allein leben können und das ganze dann noch nachweisbar ist, sehe ich kein Problem.
Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass das FA den eventuellen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten genau prüfen wird. Knackpunkt wird also der Nachweis des eigenen Hausstandes sein, was im Falle eines umgeschriebenen Mietvertrages nicht gelingen wird.