[StBGebV] wonach richten sich die StB-Gebühren?

Hallo

wie berechnet ein Steuerberater sein Honorar. Hierzu gibt es doch gesetzliche Vorgaben. Wo kann man diese nachlesen.

Da gibt es auch soweit ich weiss eine eigner Ermessungsspielraum.
Wer kann mir dazu was erzählen.

Vielen Dank

Daniel

Steuerberatergebührenverordnung

Hallo

Auch Hallo

wie berechnet ein Steuerberater sein Honorar. Hierzu gibt es
doch gesetzliche Vorgaben.

Die gesetzliche Vorgabe heißt „Steuerberatergebührenverordnung“

Wo kann man diese nachlesen.

z.B. hier:
http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pd…
(das war im übrigen der erste Treffer bei google…)

Da gibt es auch soweit ich weiss eine eigner
Ermessungsspielraum.

Im Rahmen der Tabelle gibt es verschiedene Zehntel-Sätze

Wer kann mir dazu was erzählen.

Vielen Dank

Bitte schön.

Daniel

Gruß von Fennchurch

Hallo,

die Gebühren die ein Steuerberater in Rechnung stellt „berechnet“ er anhand der Steuerberater-Gebühren-Verordnung. Dies ist eine Tabelle die von der Steuerberaterkammer ausgearbeitet wurde. Je nach Umsatz ist dort ein Wert für jede Tätigkeit die der Steuerberater ausführt abzulesen.
Und zwar, je nach dem „wie schwer“ der Fall war, wie viel rbeit er gemacht hat gibt es dann da einen Ermessenspielraum. Es ist festgelegt wieviel 10. bzw 20. der Gebühr zu zahlen sind (zB 1-12 10.)

Die Gebührenverordnung findet sich leicht auf jeder Homepage der Steuerberaterkammern.

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DANKE vielmals owt

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Hallo,
als kleinen Nachtrag noch die Bemerkung, dass man die Gebührenverordnung der Steuerberater nicht besonders ernst nehmen kann, weil sie so grosse Ermessensspielräume erlaubt, dass man als Kunde nicht vor fetten Honorarabrechnungen geschützt ist.

Gruß
Denis

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Btw: In einer freien Marktwirtschaft steht es jedem frei zu kontrahieren und mit wem und wie. Man kann also durchaus bei Mandatserteilung die „10tel“ (auf diese willst du ja hinaus) zu vereinbaren. Bezüglich der Bemessungsgrundlage „Wert“ hat der StB natürlich keinen Einfluß, weil diese sich eben aus den Zahlen des Mandanten ergeben. Wer allerdings vorher nicht nach dem Preis fragt, braucht sich nicht wundern, wenn der Steuerberater genauso wie der Fliesenleger, Maurermeister, Kfz-Meister oder Apotheker den für IHN günstigsten Preis berechnet. Gel?

Btw: In einer freien Marktwirtschaft steht es jedem frei zu
kontrahieren und mit wem und wie. Man kann also durchaus bei
Mandatserteilung die „10tel“ (auf diese willst du ja hinaus)
zu vereinbaren. Bezüglich der Bemessungsgrundlage „Wert“ hat
der StB natürlich keinen Einfluß, weil diese sich eben aus den
Zahlen des Mandanten ergeben. Wer allerdings vorher nicht nach
dem Preis fragt, braucht sich nicht wundern, wenn der
Steuerberater genauso wie der Fliesenleger, Maurermeister,
Kfz-Meister oder Apotheker den für IHN günstigsten Preis
berechnet. Gel?

Hallo,
In der freien Marktwirtschaft bildet sich der Preis durch Angebot und Nachfrage und nicht wie beim Steuerberater durch eine Gebührenordnung, die in Wahrheit nur das Ziel hat einer Berufsgruppe ein Mindesteinkommen zu sichern und den Preiswettbewerb ausschalten soll. Wie ist es sonst zu erklären, dass ein kleiner Schreibwarenhändler mit 100 € Tagesumsatz (nach Abzug der Kosten bleiben knapp 50 € Gewinn) für seine Steuererklärung 1.100 € zahlen muß. Zu einem anderen Steuerberater gehen kann er auch nicht, weil dieser ebenfalls äh nach der Gebührenordnung äh abrechnen muß. Der Vergleich zum ehrlich und hartarbeitenden Fliesenleger, Maurermeister, Kfz-Meister oder Apotheker ist hier somit schlecht gewählt.

Gruß
Denis

Servus Denis,

kannst Du mir bitte anhand der StBGebV

erklären, dass ein kleiner Schreibwarenhändler mit 100 €
Tagesumsatz (nach Abzug der Kosten bleiben knapp 50 € Gewinn)
für seine Steuererklärung 1.100 € zahlen muß.

Ich sehe hier folgendes:

USt-Erklärung: (Mindest)gegenstandswert 6.000 €; 1-8/10 Tab A: 33,80 - 270,40 €
Überschussermittlung bei Gewinneinkünften: Gegenstandswert 25.000 €; 5-20/10 Tab B: 81,00 - 324,00 €
ESt-Erklärung: Gegenstandswert 12.500 €, 1-6/10 Tab. A: 52,60 - 315,60 €
GewSt-Erklärung: entfällt wg. Freibetrag

Macht ca. 350 € - 500 € vor Auslagen.

Auslagen max. 20 €

Summa summarum 370 - 520 €.

Sogar wenn der Händler von allen guten Kaufmannsgeistern verlassen ist und glaubt „was nix kostet ist auch nix wert“, also zum teuersten (was keineswegs der beste sein muss) Anbieter geht, löhnt er maximal 270,40 + 324 + 315,60 + 20 = 930 €, dann hat ers aber auch nicht anders verdient. Dafür darf er dann im Wartezimmer seinen Thee aus einem Lomonossow-Tässlein schlürfen und seine geplagten Pantoffeln auf einem Perser ausstrecken. Nu, wenns schee macht?

So, jetzt gibts zwei Möglichkeiten: Entweder, Du erzählst mir, welche meiner Angaben falsch sind, oder Du korrigierst Deine These.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,
für Fälle aus der Praxis gibt es nichts zu korrigieren. Der Kleinhändler führt die Kasse, zeichnet alles auf und gibt dem StB alles zum Verbuchen und Erstellen der Erklärungen und zahlt soviel obwohl er so wenig verdient.

Gruß
Denis

Hallo,

dank Martin musstest du ja nun einsehen, dass das „Ermessen“ des StB weit ist, aber weit in alle Richtungen. Abzocke wird mitunter verhindert. Btw das Argument:

zahlt soviel obwohl er so wenig verdient.

zählt auch nicht. Zum einen kann man alles auch alleine machen oder man zahlt. Das geht dem Arbeitslosen genauso, der zum Frisör geht und dort für Vo-Ku-Hi-La 12,-- Euro berappen muss, genauso wie dem Gewerbetreibenden der für Buchhaltung was zahlen muss. Leistung und Gegenleistung eben. Alles andere wäre ein Märchen vom süßen Brei wo Milch und Honig aus Bächen fließen. Das es das nicht gibt, merkt jeder Bürger, du auch?

Und noch was: diese Gebührenordnungen sind nur so gut, wie der Gesetzgeber es will. Bezüglich der HOAI haben die Architekten ganz schön zu knabbern. Diese bietet nämlich gerade soviel Ermessen (nach unten), dass Jungarchitekten Großprojekte quasie für Hungerlöhne erstellen müssen. Da ist der Markt bspw. so übersättigt, dass die Kunden die Profiteure der Gebührenordnung sind. Und auch im Bereich der Medizin haben die Gebührenordnungen ihr gutes/schlechtes. Jeder private Patient bezahlt meist ein x-faches der Normalgebühr, die der Arzt für einen Kassenpatienten bei AOK & Co. berechnen kann. Den Arzt freuts, weil er so wenigstens über die Runden kommt. Angeschmiert, weil ungleichbehandelt, sind Privatpatienten, weil diese für eine Hustenuntersuchung fast dass doppelte zahlen.

Ergo: Laß es doch einfach immer nur einseitig auf die StB reinzukloppen. Ich hab schon x-Mal hier geschrieben, dass es solche und solche gibt. Scheinbar hast du persönlich nur Pech gehabt oder bei einem Schw… von StB gearbeitet. Es gibt aber auch durchaus vernünftige, die auch auf die Nöte und Sorgen der Mandanten eingehen, bei denen der Mandant auch Kunde ist und der sollte ja König sein.

Gruß und frohes Wochenende,

der showbee

Servus Denis,

in den Kanzleien, die ich kennengelernt habe, war es ab ca. 1992 nicht nur wegen der wenig rentablen FiBu-Arbeit (vor allem bei Chaos-Mandaten aus Gastronomie, Kleinhandel, Taxigewerbe und ähnlichen Branchen), sondern auch wegen des teilweise nicht harmlosen Haftungsrisikos üblich, den Mandanten geeignete Mittel (z.B. NESY und DATEV-Kassenbuch) anzubieten, mit denen sie entweder die laufenden Aufzeichnungen oder Vorstufen dazu selber erledigen könnten, anstatt mühevoll erstellte und für die FiBu unbrauchbare Excel-Listen, abenteuerlich zusammengetürkte Kassenbücher etc. hereinzugeben.

Ich war immer beeindruckt davon, zu welchem verschwindend geringen Prozentsatz dieses Angebot, das für alle Beteiligten besser wäre, angenommen wurde.

Für ein Mandat habe ich die FiBu erledigt, wo die Kombination „Erfassung vor Ort / Kontrolle und Abschluss in der Kanzlei“ als praktisch und vorteilhaft eingesehen wurde: Es ging um eine Gesellschaft, der immerhin drei Gewerbeparks über D verteilt gehören. Dort ließ man sich extra eine Software schreiben, mit der man tagesgenau alles erzeugen konnte, was man fürs Controlling und fürs Facility Management brauchte, und die die Belegerfassung „nebenher“ durch nicht fachlich versierte Mitarbeiter ermöglicht und über eine Exportschnittstelle im ASCII-Format für die Fibu-Software verfügt: Eine prima Lösung - vielleicht sind die kaufmännisch tatsächlich besser druff als der zitierte Schreibwarenkiosk?

Schöne Grüße

MM

zahlt soviel obwohl er so wenig verdient.

zählt auch nicht. Zum einen kann man alles auch alleine machen
oder man zahlt. Das geht dem Arbeitslosen genauso, der zum
Frisör geht und dort für Vo-Ku-Hi-La 12,-- Euro berappen muss,
genauso wie dem Gewerbetreibenden der für Buchhaltung was
zahlen muss.

Keiner hat gefordert, dass es kostenlos sein soll. Es geht nur um den angemessenen Preis der über den Markt zustandekommen soll. Warum haben die Steuerberater Angst davor. Sie über schon so eine Beschäftigung aus nach der zum großen Teil nur künstlich Nachfrage, durch eine unnötig komplizierte Steuergesetzgebung, erzeugt wird. Dann könnte man sich wenigsten dem Preiswettbewerb stellen.

Jeder privatePatient bezahlt meist ein x-faches der Normalgebühr, die :der Arzt für einen Kassenpatienten bei AOK & Co. berechnen kann.
Den Arzt freuts, weil er so wenigstens über die Runden kommt.
Angeschmiert, weil ungleichbehandelt, sind Privatpatienten,
weil diese für eine Hustenuntersuchung fast dass doppelte
zahlen.

Davon hast du keine Ahnung. Dafür zahlen PKV-Versicherte Monat für Monat bis zu 300€ weniger Beitrag. Was macht es schon aus, wenn man dann 2mal im Jahr das Doppelte für seinen Husten zahlt.

Gruß
Denis

Davon hast du keine Ahnung. Dafür zahlen PKV-Versicherte Monat
für Monat bis zu 300€ weniger Beitrag. Was macht es schon aus,
wenn man dann 2mal im Jahr das Doppelte für seinen Husten
zahlt.

Hallo,

nur gut, dass du genau Bescheid weisst, wie ich und meine nächsten Angehörigen versichert sind. Tssss…

der kopfschüttelnde showbee

Hallo Martin,
Wenn sich der Steuerberater für solche Mandanten zu fein ist, dann könnten das Leute erledigen, die nicht nach der Gebührenverordnung abrechnen müssen, z.B. Lohnsteuerhilfevereine und selbständige Buchhalter. Aber äh den Vereinen ist es gesetzlich untersagt und die Buchhalter dürfen nur Konten bebuchen aber nicht anlegen (dachte dass ich in der Sendung „Verstehen sie Spaß“ bin als das zum ersten Mal gehört habe). Und wie soll man etwas äh buchen wenn man vorher nicht die Konten anlegen kann??? Kannst du vielleicht erklären warum das so ist? Bitte Kindergeschichten, das alles so äh kompliziert ist, dass es nur ein Steuerberater richtig kann, nach Möglichkeit weglassen.

Gruß
Denis

Aber äh
den Vereinen ist es gesetzlich untersagt und die Buchhalter
dürfen nur Konten bebuchen aber nicht anlegen

Quatsch! „Einrichtung einer Buchführung“ ist dem BiBu untersagt! Standart-Konten darf er sowohl einrichten wie bebuchen. Da 99,99% aller Kleinmandate eh über SKR 03/04 abgewickelt werden ist das alles kein Problem. Dem StB ist lediglich vorbehalten, für ein (Groß)unternehmen einen eigenen Kontenrahmen zu entwickeln.

Hallo Showbee,
statt mal demütig zu schweigen, redest du jetzt über deine Angehörigen, wo du doch im Ursprungsbeitrag allgemein von Privatversicherten geschrieben hast. Ich bin hier der einzige der Grund zum Kopfschütteln hat.

Gruß
Denis

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Servus Denis,

liegt es im Bereich Deiner Vorstellungskraft, daß ein Kaufmann (ich meine jetzt nicht einen e-bay-Händler Marke „Morgenkaufichmirnenferrari“) selber bucht?

Von 2000 bis 2005 hab ich ausschlielich in Unternehmen gearbeitet, die selber buchen. Sie fahren damit aus verschiedenen Gründen besser, als wenn sie die FiBu einem selbständigen Feldwaldwiesenbuchhalter nach draußen geben.

Dieses würde ich dem Unternehmer mit dem Schreibwarenkiosk auch ans Herz legen, schon allein, damit er mal ein Gefühl für die Vorgänge in seinem Unternehmen bekommt. Dann ist das Steuerbüro an dem Ort und in der Funktion, die angemessen sind.

Bloß komisch - ich wiederhole mich -, daß so viele kleine und mittlere Unternehmer Buchhaltung scheuen wie der Deubel das Weihwasser, und sich dann wundern, daß Dienstleistungen nicht bloß beim Klempner und beim Friseur Geld kosten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Dieses würde ich dem Unternehmer mit dem Schreibwarenkiosk
auch ans Herz legen, schon allein, damit er mal ein Gefühl für
die Vorgänge in seinem Unternehmen bekommt. Dann ist das
Steuerbüro an dem Ort und in der Funktion, die angemessen
sind.

Kannst du dir vorstellen, dass viele ältere Unternehmer Probleme haben den Computer zu bedienen, geschweige mit Finanzsoftware umzugehen. Selbermachen scheidet somit schon aus technischen Gründen aus.

Bloß komisch - ich wiederhole mich -, daß so viele kleine und
mittlere Unternehmer Buchhaltung scheuen wie der Deubel das
Weihwasser, und sich dann wundern, daß Dienstleistungen nicht
bloß beim Klempner und beim Friseur Geld kosten.

Ich wiederhole mich hier auch, es geht nicht darum, dass es was Kostet sondern um den angemessenen Preis.

Gruß
Denis