[USt] wie MwSt-Ausweis vermeiden?

Guten Tag!

Folgender Fall stehet zur Debatte:

Person O, bereits vor vier Jahren, hat eine Person B (Kfz-Gutachter) kennengelernt, die ihr eine lukrative Arbeit angeboten hat. Person O (Kfz-Mechaniker, zur Zeit noch Student) soll für Person B arbeiten und zwar bei einer Bank, also der Person B auszuhelfen.
Person B schließt den Vertrag mit der Bank ab, erwähnt aber nichts von Person O. Also arbeitet Person O bei der Bank und in der Mitte jeden Monats wird sie von der Person B bezahlt (vor kurzem hat Person B noch paar Schufter bei ihm „angestellt“).

Nach einem Jahr möchte die Person B, dass die Person O dem eine Rechnung ausstellt, mit MwSt. Da die Person O eine Gewerbe angemeldet hat und selbstständig ist,kann sie Rechnungen schreiben. Nach dem Rat von der Person B, stellt Person O sein gekauftes Auto in die Steuererklärung und ist damit ab dem Zeitpunkt an als Großunternehmer.
Wie oben erwähnt, war es vor vier oder dreieinhalb Jahren gewesen.

Da Person O noch studiert hat sie nicht zu viel Ausgaben, nur Einnahmen unter 400 Euro von Person B, muss aber trotzdem Rechnungen schreiben mit MwSt der bei der Steuererklärung abgezogen wird.

Wie kann sich die Person O von MwSt- ausweisen lösen, denn sie ist jedes mal ruhiniert nach der Steurerklärung!!!
Person B hat mit Person O kein Vertrag abgeschlossen, war alles nur mündlich. Handelt die Person B gesetztwidrig?

Danke im Voraus…

Wie kann sich die Person O von MwSt- ausweisen lösen, denn
sie ist jedes mal ruhiniert nach der Steurerklärung!!!

Hallo,

naja, einfach die USt die man ausweist immer zurücklegen und nicht „verfuttern“. Immerhin ist der Unternehmer Steuereinsammler für den Staat. Der Unternehmer kann nur vom Netto leben. Ggf. käme ja eine Kleinunternehmerregelung in Frage (§ 19 UStG). Jedoch bindet die Wahl zur Regelbesteuerung für 5 Jahre. Also mal genau ausrechnen ab wann der Wechsel zur KU möglich ist. Finanzamt fragen! Ansonsten alles i.O., jedenfalls steuerrechtlich.

mfg vom

showbee

Hallo Oliver,

für einen Unternehmer, der für Unternehmer Leistungen erbringt (und wenn ich die Chose richtig verstanden habe, gehts genau darum) ist

(a) der Kleinunternehmerfall

1.000 €

und (b) der Regelbesteuererfall

1.000 € plus 160 € USt = 1.160 €

genau gleich viel wert. Und für den Leistungsempfänger genau so.

Jetzt frage ich mich, warum O im Fall (a) weniger pleite wäre? Es geht doch in beiden Fällen um 1.000 € haben oder nicht haben.

Was hab ich da jetzt falsch verstanden?

Schöne Grüße

MM