Hallo ich bin neu bei www und hoffe meine Frage ist so erlaubt:
Meine Frage
Zwei Studenten erhalten von ihren Eltern monatliches Geld.
Der eine Student erhält jährlich ca. 8000 EUR, hat ein Einkommen von
1000 EUR (pro Jahr) und hat seinen Eltern dies für ihre Steuer
bestätigt.
der Andere bekommt 100 EUR monatlich von seinen Eltern und hat ein
Einkommen von 8000 EUR.
Sind die Überweisungen der Eltern zu versteuern, in der
Einkommensteuererklärung anzugeben (welche Anlage) und gibt es einen
Freibetrag?
In beiden Fällen sind die Eltern nicht mehr verpflichtet Unterhalt zu
zahlen.
Es wäre toll wenn mir jemand von Euch etwas dazu schreiben könnte.
Peter
Servus Peter,
die Transferzahlungen der Eltern sind keiner der steuerbaren Einkunftsarten zuzurechnen. Beim Empfänger fällt keine ESt an.
Schöne Grüße
MM
Einkünfte § 22… EStG
Das Ergebnis mag richtig sein, jedoch würde ich sagen, dass hier Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG vorliegen und diese dem Empfänger (hier den Studenten) nur nicht zuzurechnen sind, wenn der Geber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Das dürfte wohl der Fall sein. Die Antwort vor mir, dass keine Einkunftsarten tangiert sind, ist demnach nicht korrekt.
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Hallo Oerdiz,
da hast Du allerdings recht: „Wiederkehrend“ heißt ja einfach bloß wiederkehrend, ohne irgendwelche weiteren Klimmzüge…
Schöne Grüße
MM
Heißt das, das beide Studenten die Bezüge in Ihren
Einkommensteuererklärungen auf der Anlage SO angeben müssen, es aber
nicht besteuert wird?
Spielt es eine Rolle ob das eine Elternpaar schon in Rente ist?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn man es angibt, wird es im schlimmsten Fall auch vom FA eingegeben, also sollte man es nicht angeben, muss man auch nicht.
Ob die Eltern Rentner sind oder was auch immer ist egal, zuminest sind sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das heißt aber nicht, dass sie auch Steuern zahlen müssen.
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