[ESt] welcher Zeitraum für Progressionsvorbehalt?

Wenn von Okt03-April05 im Ausland (Irland) gearbeitet wurde und auch Steuern abgeführt wurden, dann im April`05 wieder ein Umzug nach Dtl. erfolgte und das restliche Jahr 05 in dtl. gearbeitet wurde,
kann das Finanzamt bei der Steuererklärung 2005, für den Progressionsvorbehalt statt der ausländischen Monate jan-april05, den Gesamtlohn von 2004 für die Berechnung zu Grunde legen?
Ist das nicht falsch? Müsste nicht für die Steuererklärung 2005 auch nur alle Einkünfte 2005 in Betracht gezogen werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe

der gleiche, wie für ‚normale‘ Veranlagung
Servus,

Müssten nicht für die Steuererklärung
2005 auch nur alle Einkünfte 2005 in Betracht gezogen werden?

normal ja. Wann/wie ist denn das Gehalt für 2004 ausgezahlt worden? Und was ist erklärt worden? Musste der Ansatz eventuell geschätzt werden, weil in der ESt-Erklärung gar nix stand? Oder ist beim Steuerbüro eventuell der Vorjahreswert irrtümlich übernommen worden? Steht im Bescheid keine Erläuterung zu der von der Erklärung abweichenden Veranlagung?

Wichtig: Die Einspruchsfrist läuft, und es kann nicht sicher gesagt werden, ob eine Änderung nach § 129 AO möglich ist.

Schöne Grüße

MM

hi,
möglich wäre viell. auch , dass irland ein abweichendes wirtschaftsjahr hat (das weiß ich jetzt aus dem kopf leider nicht, sorry) und deswegen der lohn für 2004 (zum teil) und 2005 auf einer steuerbescheinigung stehen und dies schlicht übersehen wurde.
bzgl. der bereits erwähnten rechtsbehelfsfrist möchte ich darauf hinweisen, dass das FA abweichungen jedweder art begründen muss. soweit ansonsten eine rechtsbehelfsfrist deswegen versäumt wird, muss wiedereinsetzung in den vorigen stand gewährt werden, § 126 abs. 3 ao.

Servus,

möglich wäre viell. auch , dass irland ein abweichendes
wirtschaftsjahr hat

Gibts innerhalb der EU ein Steuerjahr abweichend vom KJ?

bzgl. der bereits erwähnten rechtsbehelfsfrist möchte ich
darauf hinweisen, dass das FA abweichungen jedweder art
begründen muss.

Der 126 III AO ist schon schön, aber für den 121 II Nr. 2 AO, der da immer im Hintergrund lauert, täten mir im vorliegenden Fall schon Möglichkeiten einfallen. Z.B. irrtümliche Erklärung „wie im Vorjahr“, das passiert leicht, und Übernahme des Fehlers durch das FA. Bevor ich mich da über 129 AO streite, halt ich lieber die Rechtsbehelfsfrist ein.

Schöne Grüße

MM

Gibts innerhalb der EU ein Steuerjahr abweichend vom KJ?

tja, wie ich schon gestern sagte, weiß ich nicht aus dem kopf, ob irland ein abweichendes steuerjahr hat, und ich habe zu hause auch nicht die entsprechende literatur. es war nur eine vermutung, aber ich wüsste ganz ehrlich nicht, was das mit der EU zu tun haben sollte.

Der 126 III AO ist schon schön, aber für den 121 II Nr. 2 AO,
der da immer im Hintergrund lauert, täten mir im vorliegenden
Fall schon Möglichkeiten einfallen. Z.B. irrtümliche Erklärung
„wie im Vorjahr“, das passiert leicht, und Übernahme des
Fehlers durch das FA. Bevor ich mich da über 129 AO streite,
halt ich lieber die Rechtsbehelfsfrist ein.

natürlich ist es immer hilfreich, die rb-frist einzuhalten, aber manchmal ist es halt zu spät, und dann kann mir § 126 abs. 3 ao helfen – vorausgesetzt, eine abweichung ist nicht begründet worden. die rechtsprechung ist da sehr großzügig (m. E. zurecht, die FÄ sollten schon begründen…). lies viell. mal tipke/kruse zu der thematik, ist ganz interessant. § 121 Abs. 2 nr. 2 ao sehe ich von daher unter obigen voraussetzungen gar nicht als gegenargument. und der deinerseits zitierte § 129 ao kann, soweit § 126 abs. 3 ao greift, dahin stehen.

mfg.

Servus,

da hab ich mal bei der irischen Regierung nachgefragt, es ist so, wie fast überall:

http://oasis.gov.ie/employment/pay_and_employment/ho…

es war nur eine vermutung, aber :ich wüsste ganz ehrlich nicht, was das mit der EU zu tun haben sollte.

Das ist relativ einfach: Wir kennen uns in Europa besser aus. Etwa insofern, als wir ohne Nachblättern wissen, daß alle EU-Staaten eine Einkommensteuer erheben, und auch insofern, als uns innerhalb der EU hervorragende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die eine Spekulation eigentlich überflüssig machen. Bei einer Anfrage betreffend Aserbaidschan oder den Philippinen oder Tuvalu wüßte ich nicht so recht, wie ich da rangehen sollte.

Daß es irgendwo anders vielleicht ganz andere Systeme gibt, oder eben auch abweichende Steuerjahre (z.B. die Bewohner haben bloß unmittelbar nach der Mangoernte Geld, das man holen kann - also endet das Steuerjahr ein halbes Jahr vor der Mangoernte, so daß die Steuern für das vorige Steuerjahr zur Mangoernte festgesetzt sein können), kann vor diesem Hintergrund offen bleiben.

§ 121 Abs. 2 nr. 2 ao sehe ich von daher unter obigen
voraussetzungen gar nicht als gegenargument.

Er ist insofern wichtig, als „soweit erforderlich“ in Abs. 1 und „ohne weiteres erkennbar“ in Abs. 2 Nr. 2 schlicht ziemlich weit dehnbarer Gummi sind.

und der
deinerseits zitierte § 129 ao kann, soweit § 126 abs. 3 ao
greift, dahin stehen.

Er würde nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist als einzige Korrekturvorschrift greifen, wenn (was eine von verschiedenen Möglichkeiten ist, und nicht die am fernsten liegende) irrtümlich die Vorjahreswerte beim Erstellen der Steuererklärung z.B. unter Elster oder unter DATEV unbesehen mit einem Klick bestätigt worden wären.

Nagut, ohne weitere Angaben zum Sachverhalt können wir den (eigentlich interessanten) Fall nicht lösen, sondern ohnehin bloß spekulieren. Es würde mich öfter mal freuen, wenn bei Anfragen hier im Forum Einzelheiten auf Rückfragen auch geliefert würden. Bei Expertenanfragen ist mir das noch nie passiert, daß Rückfragen zum Sachverhalt einfach frei im Raum schweben blieben…

Schöne Grüße

MM

Nagut, ohne weitere Angaben zum Sachverhalt können wir den

(eigentlich interessanten) Fall nicht lösen, sondern ohnehin
bloß spekulieren. Es würde mich öfter mal freuen, wenn bei
Anfragen hier im Forum Einzelheiten auf Rückfragen auch
geliefert würden. Bei Expertenanfragen ist mir das noch nie
passiert, daß Rückfragen zum Sachverhalt einfach frei im Raum
schweben blieben…

hi, da hast du wohl recht, so wie mich auch so manches mal interessieren würde, wie gewisse streitfälle schlussendlich
endeten -)))

viele grüße!!!

Hallo,

nur zu diesem Teilaspekt:

Gibts innerhalb der EU ein Steuerjahr abweichend vom KJ?

ja, in Irland und Großbritannien haben sie ein Steuerjahr jeweils vom 6.4. - 5.4.
aber du hast Recht, abweichende Steuerjahre sind recht selten.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

ist das Nordirland? Von der Republic of Ireland hab ich heute nachmittag gelesen:

(veröffentlicht durch die Regierung für „Otto Normalcitizen“):

(Zitat)
The ‚tax year‘ in Ireland operates on the calendar year basis (i.e., January - December). At the start of each ‚tax year‘, you will receive a statement from the Revenue Commissioners. This statement is called a „Notice of determination of tax credits and standard rate cut-off point“.
(Zitat Ende)

Aber schön, daß ich Dich jetzt als Doppelbesteuerungsspezi beim Wickel habe: Wie sind die in UK festgestellten, bescheinigten etc. Werte hinsichtlich Progressionsvorbehalt aufs deutsche Steuerjahr zu beziehen? Wird hier das in 2005 endende UK-Steuerjahr vollständig dem deutschen ESt-Jahr 2005 zugerechnet, oder gehts da um 8/12 2004 und 4/12 2005, sozusagen die luf-Zuordnung?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ist das Nordirland?

nee, da war schon Irland gemeint. Quelle war Haufe Professional. Offensichtlich war dies aber bereits wieder veraltet :frowning:

Du hast Recht, Irland hat auf das Kalenderjahr umgestellt. Dafür ein aktueller Link:
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/worki…

Aber schön, daß ich Dich jetzt als Doppelbesteuerungsspezi
beim Wickel habe:

Bitte wieder loslassen, ich hab z.Z. Trubel im RL

aber eine kurze Antwort zu

Wie sind die in UK festgestellten,
bescheinigten etc. Werte hinsichtlich Progressionsvorbehalt
aufs deutsche Steuerjahr zu beziehen?

die Einkünfte werden nicht wie bescheinigt übernommen, sondern nach deutschen Regeln neu berechnet, als abzüglich Werbungskosten wie wenn sie im Inland wären -Auslandsdienstreisenpauschbeträge sind dabei ein Grenzfall.

Wird hier das in 2005
endende UK-Steuerjahr vollständig dem deutschen ESt-Jahr 2005
zugerechnet,

nein

oder gehts da um 8/12 2004 und 4/12 2005,
sozusagen die luf-Zuordnung?

ja, normalerweise nach Monaten, taggenau ist dann doch zu erbsenzählerisch, aber sicher auch zulässig -ich nehm die Monate, wobei ich nur Jan-März von dem ersten Steuerjahr und dann April -Dezember vom folgenden Steuerjahr ansetze. 4 Tage erscheinen mir zu gering zum Aufrunden…

Viele Grüße
C.

Dankeschön!

Toi toi toi

MM

Hallo Yvonne,

wenn Du den Thread weiter verfolgt hast, wirst Du gesehen haben, daß sich einige interessanten Aspekte ergeben. Sozusagen kein Alltagsfall und daher spannend.

Wenn es Dir nichts ausmacht, wäre es schön, die angesprochenen Einzelheiten hier im Forum zu erfahren.

Nochmal zusammenfassend:

  • Was genau ist erklärt worden? Kann es sich eventuell um einen Irrtum auf der Ebene Steuererklärung handeln, der vom FA (welches ja bloß das wissen kann, was mitgeteilt wird) übernommen worden ist?

  • Welches Dokument (Abrechnung, Bescheinigung, wasauchimmer) diente zur Ermittlung der Einkünfte für den Progressionsvorbehalt? Ist darauf geachtet worden, daß diese so ermittelt werden, wie sie nach deutschem Recht anzusetzen wären?

  • Falls eine Abweichung von der Erklärung vorliegt: Wurde diese durch das FA (im „Kleingedruckten“, dort, wo die ganze Serie von Vorläufigkeitsvermerken und Rechtsmittelbelehrung steht) begründet?

  • Gab es eventuell Anlass für eine Schätzung der irischen Einkünfte durch das FA (z.B. wenigstens einmalige konkrete Aufforderung, diese mitzuteilen, der nicht nachgekommen worden ist)? Steht im „Kleingedruckten“ ein Hinweis auf eine teilweise Schätzung von Besteuerungsgrundlagen?

  • Gibt es einen Hinweis auf eine irrtümlich verkehrte Umrechnung der Werte aus Irland nach Maßgabe eines abweichenden Steuerjahres, das es offenbar bis vor ganz kurzem in IRL noch gegeben hat?

Alle diese Dinge lassen sich ohne Zahlen mitteilen. Das ist jetzt nicht als Eindringen in eine persönliche Sphäre gedacht, sondern tatsächlich Interesse an dem Fall und an seinem Fortgang.

Schöne Grüße

MM