Servus,
da hab ich mal bei der irischen Regierung nachgefragt, es ist so, wie fast überall:
http://oasis.gov.ie/employment/pay_and_employment/ho…
es war nur eine vermutung, aber :ich wüsste ganz ehrlich nicht, was das mit der EU zu tun haben sollte.
Das ist relativ einfach: Wir kennen uns in Europa besser aus. Etwa insofern, als wir ohne Nachblättern wissen, daß alle EU-Staaten eine Einkommensteuer erheben, und auch insofern, als uns innerhalb der EU hervorragende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die eine Spekulation eigentlich überflüssig machen. Bei einer Anfrage betreffend Aserbaidschan oder den Philippinen oder Tuvalu wüßte ich nicht so recht, wie ich da rangehen sollte.
Daß es irgendwo anders vielleicht ganz andere Systeme gibt, oder eben auch abweichende Steuerjahre (z.B. die Bewohner haben bloß unmittelbar nach der Mangoernte Geld, das man holen kann - also endet das Steuerjahr ein halbes Jahr vor der Mangoernte, so daß die Steuern für das vorige Steuerjahr zur Mangoernte festgesetzt sein können), kann vor diesem Hintergrund offen bleiben.
§ 121 Abs. 2 nr. 2 ao sehe ich von daher unter obigen
voraussetzungen gar nicht als gegenargument.
Er ist insofern wichtig, als „soweit erforderlich“ in Abs. 1 und „ohne weiteres erkennbar“ in Abs. 2 Nr. 2 schlicht ziemlich weit dehnbarer Gummi sind.
und der
deinerseits zitierte § 129 ao kann, soweit § 126 abs. 3 ao
greift, dahin stehen.
Er würde nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist als einzige Korrekturvorschrift greifen, wenn (was eine von verschiedenen Möglichkeiten ist, und nicht die am fernsten liegende) irrtümlich die Vorjahreswerte beim Erstellen der Steuererklärung z.B. unter Elster oder unter DATEV unbesehen mit einem Klick bestätigt worden wären.
Nagut, ohne weitere Angaben zum Sachverhalt können wir den (eigentlich interessanten) Fall nicht lösen, sondern ohnehin bloß spekulieren. Es würde mich öfter mal freuen, wenn bei Anfragen hier im Forum Einzelheiten auf Rückfragen auch geliefert würden. Bei Expertenanfragen ist mir das noch nie passiert, daß Rückfragen zum Sachverhalt einfach frei im Raum schweben blieben…
Schöne Grüße
MM