Liebe Steuerexperten,
Käptn Blaubär ist etwas ratlos und fragt Euch daher um Eure Meinung.
Er hat für sein Boot einen Teil einer Steganlage ganz privat angemietet und ist eigentlich froh und glücklich. Der Vermieter hat nun dem Käptn ans Herz gelegt doch auch den Rest anzumieten und auf eigene Faust weiterzuvermieten. (Der Vermieter möchte gern nur einen Ansprechpartner und der Käptn hat wahrscheinlich einen sehr seriösen Eindruck hinterlassen 
Das kommt Käptn Blaubär eigentlich ganz gelegen, da er nicht irgendwelche Piraten in der Nachbarschaft haben möchte und sich auch schon mit Hein Blöd verständigt hat, der großes Interesse zeigt, ebenfalls dort festzumachen. Käptn Blaubar ist davon überzeugt, das ein weiterer Hein Blöd ebenfalls zu finden sein wird.
Nun hat aber Käptn Blaubär Bedenken, ob ihm durch diese privaten Untervermietungen eventuell die Steuer-Piranhas auf die Pelle rücken. Eine Gewinnerzielung hat der Käptn nicht vor. Es geht um die reine Kostenteilung von Wasserpacht, Pachtgebühr an den Vermieter und Fischereiabgabe.
Würdet Ihr diese Bedenken teilen? Sollte der Käptn auf irgendetwas achten?
Immer ne Handbreit Wasser unterm Kiel
wünscht
Pat