[AO] wer muß wessen Steuerschulden zahlen?

Hallo.
Folgende Beispiele:
1.) Verheiratetes Ehepaar, der Mann hat Steuerschulden aus Selbständigkeit vor der Ehe und noch lange vorm Kennenlernen seiner Frau, wer muß für die Schulden aufkommen, wenn das niedrige Einkommen vom Ehemann nicht gepfändet werden kann. Einzige „Pfändung“ ist die Eintragung aufs Grundstück zu 50% und 50% von der Eigenheimzulage für Eheleute und Kinder. Muß die Ehefrau dann auch ihre 50% vom Grundstück ans Finazamt " abgeben" und darf das Finazamt ihre 50% von der Eigenheimzulage auch „pfänden“? Das Darlehnen für Haus und Grund ist aber erst komplett in 25 Jahren abgezahlt, Dahrlehennehmer sind logischerweiße Mann und Frau!
2.) Und wie sieht es aus, wenn die Ehefrau wieder ins Berufsleben einsteigt, hat das Finazamt das Recht ihren Lohn zu pfänden?
3. ) Sollten nach Ableben des Steuerschuldners noch Restschulden vorhanden sein, müssen dann dessen Kinder dafür aufkommen?

MFG

K.

Hallo,

in Deutschland gibt es keine Sippenhaft!

1.) Verheiratetes Ehepaar, der Mann hat Steuerschulden aus
Selbständigkeit vor der Ehe und noch lange vorm Kennenlernen
seiner Frau, wer muß für die Schulden aufkommen, wenn das
niedrige Einkommen vom Ehemann nicht gepfändet werden kann.

Nur der Mann!

Einzige „Pfändung“ ist die Eintragung aufs Grundstück zu 50%
und 50% von der Eigenheimzulage für Eheleute und Kinder. Muß
die Ehefrau dann auch ihre 50% vom Grundstück ans Finazamt "
abgeben" und darf das Finazamt ihre 50% von der
Eigenheimzulage auch „pfänden“?

Nein, natürlich nicht!

Dahrlehennehmer sind logischerweiße Mann und Frau!

nur dafür schuldet die Frau gegenüber der Bank!

2.) Und wie sieht es aus, wenn die Ehefrau wieder ins
Berufsleben einsteigt, hat das Finazamt das Recht ihren Lohn
zu pfänden?

nein, auch das nicht. Es sei denn die Frau bürgt bspw. für den Mann oder macht einen „Schuldbeitritt“

  1. ) Sollten nach Ableben des Steuerschuldners noch
    Restschulden vorhanden sein, müssen dann dessen Kinder dafür
    aufkommen?

Nein. Nur wenn die Kinder das Erbe antreten, übernehmen sie es mit allen Forderungen und Schulden. Ist das Erbe überschuldet, sollte es ausgeschlagen werden. Im Notfall kann man Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenz oder Dürftigkeitseinreden geltend machen.

Mfg vom

showbee

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Wie hat denn der Mann Eigentum an dem Grundstück erwerben können, wenn er so verschuldet war? Und wie hat er denn ein Darlehen bekommen, wenn er so verschuldet war?

Sissi

Hallo,

Wie hat denn der Mann Eigentum an dem Grundstück erwerben
können, wenn er so verschuldet war? Und wie hat er denn ein
Darlehen bekommen, wenn er so verschuldet war?

das frage ich mich auch

zur Ausgangsfrage

2.) Und wie sieht es aus, wenn die Ehefrau wieder ins Berufsleben ::einsteigt, hat das Finazamt das Recht ihren Lohn zu pfänden?

man heiratet keine Schulden, nur wenn man Unterlagen unterschreibt, übernimmt man die fremden Schulden

  1. ) Sollten nach Ableben des Steuerschuldners noch Restschulden ::vorhanden sein, müssen dann dessen Kinder dafür aufkommen?

wenn die Kinder Erben werden, dann haben sie auch die Schulden mitgeerbt. Eventuell sollte in Erwägung gezogen werden, die Erbschaft auszuschlagen. Dann hat man aber auch keinen Anteil am Haus.

Schöne Grüße
C.