wer kann mir sagen, wie die Abfindungen bei der Auflösung des Arbeitsvertrages z. Zt. versteuert werden? Komplett oder ab einem gewissen Betrag? Mit dem üblichen Steuersatz (fliessen also in den grossen (oder kleineren) Einkommenstopf ein und werden entsprechend der LSt. Klasse vesteuert)? Oder wie? Oder was?
"…Bis zu welcher Höhe sind Abfindungen steuerfrei?
Seit Januar 1999 sind Abfindungen bis zu folgenden Beträgen steuerfrei:
bis zu 16.000 Mark
bis zu 20.000 Mark, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb mindestens 15 Jahre angehört
bis zu 24.000 Mark, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb mindestens 20 Jahre angehört
Es spielt keine Rolle, ob die Abfindung auf einmal ausbezahlt wird, in Teilbeträgen oder gar in Form regelmäßiger Zahlungen erfolgt. Sie bleibt solange steuerfrei, bis der entsprechende Freibetrag erreicht ist.
Bei dem steuerpflichtigen Teil einer Abfindung, die vollständig in einem Betrag ausbezahlt wird, kann es sich um außerordentliche und tarifbegünstigte Einkünfte handeln. Seit dem 1. Januar 1999 wird der zu versteuernde Betrag ganz normal versteuert.
Durch einen Antrag beim Finanzamt kann die Versteuerung der Abfindung allerdings auf fünf Jahre gestreckt und so die Progression abgemildert werden…"
Vielen Dank, Eve. Das heisst dann, dass von einer Abfindung von sagen wir, 20.000 DM, 4.000 DM zum üblichen Steuersatz (entsprechend der Steuerklasse und der Einkommenskategorie ?) zusammen mit dem steuerpflichtigen Einkommen (in dem Fall nur Gehalt) versteuert werden müssen? 16.000 wären dann auf jd. Fall steuerfrei.
ja genau so verhält es sich:wink: Früher war das noch günstiger, denn da wurden z.B. die DM 4.000.-- nur mit dem halben Steuersatz belegt und die Freigrenze war höher als DM 16.000.