Steuerkuriositäten

Hallo zusammen,

da das Steuerrecht manchmal doch recht einschläfernd sein kann, suche ich für diverse Vorträge einige unterhaltsame Kuriositäten (z. B. Textstellen - Formulierungen, die keiner versteht - lustige oder exotische Urteile - Cartoons), die man bei rückläufigem Interesse an den Mann oder an die Frau bringen kann.
Kann mir jemand weiterhelfen? Fundstellen genügen mir schon.

Vielen Dank im voraus - ich melde mich auf jede Antwort.
Gruß Thomas

Hallo Thomas,

nachfolgend ein kleines „Sammelsurium“:wink:

Die Kunst der Besteuerung liegt darin, die Gans so zu rupfen, daß sie unter möglichst wenig Geschrei so viele Federn wie möglich läßt.
Jean Baptiste Colbert

Das Finanzamt ist eine Institution, die bewirkt hat, daß Reisende nicht mehr ihre Sekretärin als Ehefrau, sondern ihre Ehefrau als Sekretärin ausgeben.
Unbekannt

Eine Steuerschuld erlischt nicht, wenn man den Umschlag, der den Steuerbescheid enthält, nicht öffnet.
Prof. Dr.h.c. Manfred Rommel, ehem. Stuttgarter Oberbürgermeister

Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.
Einstein, Albert

Ein Einheitswertbescheid ist stets ein Grundlagenbescheid. Ein Grundsteuermeßbescheid ein Folgebescheid und gegenüber dem Grundsteuermeßbescheid der Gemeinde ein Grundlagenbescheid.
(Aus einer Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamtes Ludwigshafen)

http://www.hoeller.de/humor2.html
http://homepages.emsnet.de/cgi-bin/heuerman/index.pl
http://www.soppe.de/karikatur/karikatur_a5.htm

Gruss
Eve*

abonniere die newsletter von http://www.sakowski.de Das was da an Realsatiere vom Finanzamt oder Gesetzgeber geboten wird, dürfte für lange Abende am Kamin ausreichen.

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Hi Thomas,

ich zitiere gerne mal ein m.E. makaberes Urteil des BFH aus 1999.
Kurze Einleitung:
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für die künstliche Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, das wegen Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau sonst von ihrem Ehemann nicht gezeugt werden könnte, außergewöhnliche Belastungen.

Der BFH hat nun in einem weiteren Verfahren entschieden, daß dies für Aufwendungen nicht gelten kann, die im Zusammenhang mit der Befruchtung von Eizellen einer empfängnisfähigen, aber mit einem zeugungsunfähigen Mann verheirateten Frau mit dem Samen eines Dritten entstanden sind.

Als Begründung wird dafür angeführt:
Diese Kosten entstehen nicht zwangsläufig!

Die Frau hätte ja (meine Interpretation!) andere „Möglichkeiten“ gehabt.

Mfg
Undine

Hallo Thomas,

versuch’s mal unter

http://www.ftor.de/steuerthek/

Stichwort „Kurioses“

Ist manchmal echt lustig.

CU Dirk

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