Liebe Experten,
Ich bitte um Tipps zu folgender Situation
Person A wohnt in H und wird Person B, Wohnhaft in BI heiraten. Aufgrund der Beschäftigungssituation werden zunächst beide in ihrem jeweiligen Wohnort bleiben. Welche Kosten können vom Finanzamt abgesetzt werden, ich denke da zB an doppelte Haushaltsführung o.Ä.
Evtl wird Person A weiter in H arbeiten, aber nach BI umziehen. Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz betragen dann ca 300,- € im Monat.
Inwiefern können diese abgesetzt werden oder ggf als monatliche Ausgaben steuermindernd angesetzt werden (Vorwegabzug)?
Person A und B danken für Tipps.
Inwiefern können diese abgesetzt werden oder ggf als
monatliche Ausgaben steuermindernd angesetzt werden
Gar nicht.
Genau das würde ansonsten bedeuten, dass die Allgemeinheit als Steuerzahler sich an dem privat veranlassten Umzug und die damit verbundenen Folgekosten beteiligen müsste.
Aufgrund der Eheschließung kann bspw. der eigene Hausstand eines Ehegatten am Wohnort des anderen Ehegatten begründet werden wenn auch beide einer Beschäftigung nachgehen, hier der Fall. Somit liegt dann eine doppelte Haushaltsführung vor.
BFH Urteile 6.9.77 - BStBl 1978 II S. 32, 20.03.1980 - BStBl II S 455 und 4.10.1989 - BStBl 1990 II S. 321
Selbstverständlich können die Aufwendungen für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte im Rahmen der Entfernungspauschale abgesetzt werden. Also ab 2007: Kein Ansatz für die ersten 20 km, 0,30 Euro für jeden weiteren Entfernungskilometer.
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