Hallo allerseits,
A besitzt eine Whg. A hat ebenfalls eine Freundin B.
A beabsichtigt die Whg an B unentgeltlich zu überlassen,
wobei dann B die Whg vermietet. Die Mieteinnahmen
soll B bekommen und behalten (geschenkt von A).
Übrigens B hat sonst keine Einkünfte, also ist erwartet
dass die Mieteinnahmen bei ihr steuerfrei werden.
So die Frage:
kann das FA diese Konstruktion nicht akzeptieren?
genaueres -
* Unter welchen Bedingungen werden die Mieteinnahmen ausschliesslich
bei B besteuert und nicht bei A?
* Reicht ein Überlassungsvertrag zwischen A und B oder muss beim
Notar eine Nutzungsrecht-Übertragung erfolgen? was sind die Unterschiede zwischen diesen 2 Varianten?
* Kann irgenwelche Geschenk-Steuer oder sowas ins Spiel kommen?
Vielen Dank im Voraus,
Stefan