[ErbSt,ESt] Vermietung nicht durch Eigentümer

Hallo allerseits,

A besitzt eine Whg. A hat ebenfalls eine Freundin B.
A beabsichtigt die Whg an B unentgeltlich zu überlassen,
wobei dann B die Whg vermietet. Die Mieteinnahmen
soll B bekommen und behalten (geschenkt von A).
Übrigens B hat sonst keine Einkünfte, also ist erwartet
dass die Mieteinnahmen bei ihr steuerfrei werden.

So die Frage:
kann das FA diese Konstruktion nicht akzeptieren?
genaueres -
* Unter welchen Bedingungen werden die Mieteinnahmen ausschliesslich
bei B besteuert und nicht bei A?
* Reicht ein Überlassungsvertrag zwischen A und B oder muss beim
Notar eine Nutzungsrecht-Übertragung erfolgen? was sind die Unterschiede zwischen diesen 2 Varianten?
* Kann irgenwelche Geschenk-Steuer oder sowas ins Spiel kommen?

Vielen Dank im Voraus,
Stefan

Ich dachte B. ist freiberuflich tätig.

Auch in diesem Forum kommt man am § 42 AO nicht vorbei, denn nichts anderem soll dieses Beispiel dienen also das hier der Grundfreibetrag von B. genutzt werden soll und A. somit die Mieten nicht versteuern muss.

Damit wird man aber nicht durchkommen. Auch wird man beim FA nicht glauben, selbst wenn man dort gläubig ist, dass B. das Geld behält…

Solche Sachen lassen sich z. B. durch eine Eigentumsübertragung (Schenkung) der Wohnung an B. aus dem Raum schaffen.