Hallo,
komme bei einigen Planspielen zum Immobilienerwerb nicht richtig weiter - ich versuche mal alles in einen Fall reinzukonstruieren:
Angenommen jemand schenkt seinem erwachsenen Kind im Rahmen vorweggenommener Erbfolge eine vermietete Immobilie. Obwohl es eine Schenkung ist, entstehen ja Kosten:
Ein notarieller Vertrag ist erforderlich. Der Notar wird es nicht umsonst machen, das Grundbuchamt auch nicht.
Wie sind folgende Kosten steuerlich zu sehen?
Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten?
Was könnte sofort als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgesetzt werden, was geht über Abschreibung und was geht gar nicht?
a. Umschreibung des Eigentümers
Der Notar muss einen Vertrag aufsetzen und Umschreibung beim Grundbuchamt beantragen. Beides kostet was.
b. Eintragen von Dienstbarkeiten
Typisch wäre ein Wohnrecht oder Veräusserungsverbot oder Verbot die Immobilie durch Kredite zu belasten
c. Späteres Löschen von Dienstbarkeiten
Weil sich z.B. herausstellt, daß die Immobilie einen Bauschaden hat, der ohne Kredit nicht reparierbar ist.
ich gehe von einem rein ungentgeltliche Rechtsgeschäft aus. Also keine Vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistung.
Angenommen jemand schenkt seinem erwachsenen Kind im Rahmen
vorweggenommener Erbfolge eine vermietete Immobilie. Obwohl es
eine Schenkung ist, entstehen ja Kosten:
Ein notarieller Vertrag ist erforderlich. Der Notar wird es
nicht umsonst machen, das Grundbuchamt auch nicht.
Wie sind folgende Kosten steuerlich zu sehen?
Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten?
Was könnte sofort als Werbungskosten von den Mieteinnahmen
abgesetzt werden, was geht über Abschreibung und was geht gar
nicht?
a. Umschreibung des Eigentümers
Der Notar muss einen Vertrag aufsetzen und Umschreibung
beim Grundbuchamt beantragen. Beides kostet was.
Werbungskosten (bei einer Schenkung können keine Anschaffungskosten entstehen)
b. Eintragen von Dienstbarkeiten
Typisch wäre ein Wohnrecht oder Veräusserungsverbot oder
Verbot die Immobilie durch Kredite zu belasten
Eintragung eines dinglichen Nutzungsrechts führt auch zu keinen Anschaffungskosten anders wäres wohl bei einem obligatorischen Nutzungsrecht (lt. Nießbraucherlass)
c. Späteres Löschen von Dienstbarkeiten
Weil sich z.B. herausstellt, daß die Immobilie einen
Bauschaden hat, der ohne Kredit nicht reparierbar ist.
ich gehe von einem rein ungentgeltliche Rechtsgeschäft aus.
Also keine Vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistung.
Angenommen jemand schenkt seinem erwachsenen Kind im Rahmen
vorweggenommener Erbfolge eine vermietete Immobilie. Obwohl es
eine Schenkung ist, entstehen ja Kosten:
Ein notarieller Vertrag ist erforderlich. Der Notar wird es
nicht umsonst machen, das Grundbuchamt auch nicht.
Wie sind folgende Kosten steuerlich zu sehen?
Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten?
Was könnte sofort als Werbungskosten von den Mieteinnahmen
abgesetzt werden, was geht über Abschreibung und was geht gar
nicht?
a. Umschreibung des Eigentümers
Der Notar muss einen Vertrag aufsetzen und Umschreibung
beim Grundbuchamt beantragen. Beides kostet was.
Werbungskosten (bei einer Schenkung können keine
Anschaffungskosten entstehen)
…bin mir nicht sicher, aber greift hier nicht die fussstapfentheorie - dann hätten wir die fortführung der (fiktiven) afa des rechtsvorgängers und eben noch zusätzlich die genannten AK
großer Mist, hab da was verwechselt. Es können keine Anschaffungskosten II entstehen (Kosten um das Objekt in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzten).
So also noch mal von vorne:
Wir sind uns einig, dass es sich bei allen Kosten vom Grundsatz her um Anschaffungsnebenkosten handelt. Nach dem Erlass zur Vorweggenommenen Erbfolge sind Anschaffungsnebenkosten bei einem voll unentgeltlichen Erwerb weder Anschaffungskosten noch Werbungskosten.