[ESt] Verlustvortrag Freiberufliche Tätigkeit ?

Guten Tag,

ein Vollzeit-Arbeitnehmer beginnt in 2006 nebenbei eine freiberufliche, selbständige Neben-Tätigkeit.

In 2006 wird er allerdings nur Ausgaben haben
(nennt man das hier eigentlich Werbungskosten oder Betriebsausgaben ?), die Einnahmen kommen erst in 2007.

Wie wird dieser Verlust nun verrechnet im Hinblick auf die ESt ?

Bereits in 2006 abgezogen von den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit ?

Oder gibt es eine Möglichkeit (was dem Steuerzahler lieber wäre) den in 2006 entstanden Verlust nicht in 2006 mit den Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit, sondern in 2007 mit den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit zu verrechnen ?

Vielen Dank !

Gruß, trobi

Das sind Betriebsausgaben, die dann wohl zu negativen Einkünften, sprich Verlusten führen und im Jahr der Entstehung mit anderen Einkünften verrechnet werden, ein Wahlrecht zum Vortrag besteht nur, wenn insgesamt ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht.