Hallo,
eine allgemeine Frage:
Spielt der Familienstand für die Höhe des Freibetrages für steuerfreie Aufwandsentschädigungen gem. §3 Nr. 26 EStG eine Rolle?
gruß,
Familienstand ist nicht relevant für § 3 EStG!
Servus,
nein.
Ein Übungsleiter bekommt den Freibetrag ein Mal.
Zwei Übungsleiter bekommen den Freibetrag zwei Mal.
Zwei verheiratete Übungsleiter bekommen den Freibetrag zwei Mal.
Ein Übungsleiter, der mit einem Nicht-Übungsleiter verheiratet ist, bekommt ihn ein Mal.
Schöne Grüße
MM