Folgendes Beispiel:
Eine Person arbeitet als Azubi bei einer Firma A. Diese zahlt ihm im Monat 600 € Brutto. Davon wird nun die Krankenversicherungsbeiträge etc. abgezogen.
Gleichzeitig arbeitet die Person aber auch in einer anderen Firma B. Hier verdient er 250 €. Er gibt die Lohnsteuerkarte Kl. I bei Firma A ab und bei Firma B die Klasse VI, weil diese Firma B gerne über Lohnsteuerkarte abrechnen will (müsste sie bei Mini-Jobs ja nicht).
Zusammen wäre das also ein Bruttoeinkommen von 850€. In der Klasse VI muss die Person Lohnsteuer zahlen.
Nun zur Frage:
Muss die Person nur in der Firma B Lohnsteuer zahlen wegen der Klasse VI? Oder muss sie auch in der Firma A Lohnsteuer zahlen, weil das Gesamteinkommen zu hoch ist? Falls er nur in Firma B Lohnsteuer zahlen muss, kann er sich diese beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen?
gibt es in diesem Fall Kindergeld?
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo!
Ja das ärgert mich ja auch, das die mit Lohnsteuerkarten abrechnen müssen, aber so lange das ganze getrennt betrachtet wird, ist es noch ok…
Wie schaut es eigentlich mit Kindergeld aus? Hat man bei diesem Beispiel noch Anspruch? Weil hier wird das dann ja nicht mehr getrennt betrachtet, oder?
Danke, schwisti
…frage mich, warum hier für B kein minijob gemacht wird ?
Es könnte sein, das der Arbeitgeber B folgendes gerechnet hat:
EUR 300 ergibt AG-Anteil SV ca 20 % = EUR 60,00
EUR 300 beim Minijob ergibt: 30,1 %, also EUR 90,30…
Immerhin 30 EUR Unterschied jeden Monat… multipliziert mit 12 Monaten und 3.000 Minijobbern ergibt das eine Mio Euro Ersparnis im Jahr.
Bei 400 EUR ist die Ersparnis noch höher:
80 EUR AG-Anteil gegen 120,40 EUR.
Da sinds schon fast 1,5 Mio EUR
für 300 € nimmt meines wissens keine krankenkasse jemand an - geht nur über minijob - von daher ist mein geschreibsel oben nicht ganz eindeutig
der AG kann ja den minijob auch wie beschrieben über die steuerkarte laufen lassen und satte 2% pauschsteuer sparen - wer das seinen arbeitnehmern zumutet ist ein gewissenloser haifisch