[ESt] NICHT gemeinnütziger Verein: Spende abziehen

Hallo Steuer-Experten,

Spenden an gemeinnützige Vereine sind ja steuerlich absetzbar. Das gilt für Unternehmen und Privatpersonen.

Wie sieht es aber bei Spenden an NICHT gemeinnützige Interessenvertretungs-Vereine aus? Da solche Verein diese eh versteuer muss, sollte das doch auch möglich sein. Oder muss der Verein in einem solchen Fall immer eine Rechnung schreiben? Gibt es hier einen Unterschied zwischen gewerblichen Spendern (mit Interessensvertretung im Rahmen ihres Gewerbes) und Privatpersonen? Gibt es einen Sonderfall für Freiberufler?

Danke!
… Michael

Hi !

Die Voraussetzungen für den Abzug von Spenden finden sich für natürliche Personen im § 10b EStG und für juristische Personen im § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG. In beiden Fällen sind Spenden nur dann als „Spenden“ abzugsfähig, wenn sie für besondere Zwecke (§§ 52-54 AO) verwendet werden.

Wird also einem Verein, der keinen der steuerbegünstigten Zwecke

  • Gemeinnützigkeit
  • Mildtätigkeit
  • kirchliche Zwecke
    ausübt, eine Spende zugedacht, so ist diese steuerlich nicht abzugsfähig.

Sollte es sich bei der Zahlung allerdings nicht um eine Spende (also ohne Gegenleistung) gehandelt haben, sondern wird damit eine Gegenleistung (Werbung, …) ausgeglichen, können die Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig sein.

BARUL76

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Hallo Barul,

Sollte es sich bei der Zahlung allerdings nicht um eine Spende
(also ohne Gegenleistung) gehandelt haben, sondern wird damit
eine Gegenleistung (Werbung, …) ausgeglichen, können die
Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig
sein.

in meinem Beispiel war es doch ein Verein, der Interessensvertretung macht. Also im Allgemeinen Leistungen bereitstellt, die den Spendern in ihrem Gewerbe nützen. Also müssten diese doch als Betriebsausgaben gelten, oder?

Wenn der Verein Rechnungen für Interessensvertretung schreiben würde, wären die doch auch abzugsfähig (und natürlich auf der anderen Seite steuerpflichtige EInkünfite des Vereins).

Alles Gute wünscht
… Michael

Beiträge zu Interessenvertretung = Betriebsausgabe
Hi !

Im Steuerrecht ist es immer ziemlich unwichtig, wie man einen Sachverhalt bezeichnet. Wichtig ist allein, was tatsächlich hinter einem Sachverhalt steckt.

Bei den Zahlungen an die Interessenvertretung dürfte es sich wohl im Wesentlichen um „Beiträge“ und nicht „Spenden“ handeln. Diese Beiträge sind selbstverständlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Daneben werden von den Interessenvertretungen neben der Alltags-Arbeit auch noch Projekte durchgeführt. Auch hier werden die Mitglieder projektbezogen zu Zahlungen aufgefordert. Der Charakter der Zahlungen für solche Projekte bestimmt sich nach der Art des Projektes.

Beispiel:
Es gibt die beiden Bauern A und B. Beide produzieren Milch. Der A holt sich die Milch von den Kühen. Der B presst sie aus Pflanzen (Sojamilch).
Beide Milchsorten stehen in starker Konkurrenz. Daher haben sich die jeweiligen Erzeuger zu einem Verband (Interessenvertretung) zusammengeschlossen.
Aufgabe des Verbandes soll mal nur die regelmäßige Pressearbeit (Vorteile des eigenen Produktes, Nachteil des gegnerischen Produktes, Statistiken erheben, wissenschaftliche Untersuchungen durchführen,…) und der Kontakt zur Politik auf allen Ebenen (Lobby-Arbeit) sein.

Die regelmäßigen Beiträge (monatlich, quartalsweise, jährlich) für die Mitgliedschaft in diesem Verband stellen Betriebsausgaben in Form von „Beiträgen“ dar.

Nun hat einer der beiden Verbände die Idee, bundesweit in allen Tageszeitungen eine 16-seitige Broschüre mit allgemeinen Aussagen zum Produkt aber auch der Darstellung einzelner Erzeuger herauszugeben. Eine solche Beilage stellt regelmäßig Werbung dar. Die Erstellung solcher Beilagen ist aus Beiträgen regelmäßig nicht zu finanzieren. Daher werden die Mitglieder um eine „Sonderzahlung“ befragt. Die geleisteten Zahlungen stellen dann Betriebsausgaben in Form von „Werbekosten“ dar.

So muss für jede Zahlung geprüft werden, welchem Zweck das Geld zugeführt wird. Entsprechend ist sie dann zu erfassen.

BARUL76

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Hallo Barul,

danke nochmal!

Im Steuerrecht ist es immer ziemlich unwichtig, wie man einen
Sachverhalt bezeichnet. Wichtig ist allein, was tatsächlich
hinter einem Sachverhalt steckt.

darauf zielte ich gar nicht ab. Sondern:

Bei den Zahlungen an die Interessenvertretung dürfte es sich
wohl im Wesentlichen um „Beiträge“ und nicht „Spenden“
handeln. Diese Beiträge sind selbstverständlich als
Betriebsausgaben abzugsfähig.

Mein Punkt war eher, dass Spenden freiwilligen Character haben, Beiträge aber festgelegt sind. Dem Beitrag steht dadurch auch wohl in der Höhe (in Euro gemessen) eine konkrete Leistung gegenüber. Bei Spenden zahlt aber der eine nichts (obwohl auch seine INteressen vertreten werden), der nächste zahlt 1000 Euro und der dritte gar 10.000, obwohl sein Interesse nicht mehr vertreten wird als das der anderen.

Da wirft sich natürlich auch gleich die Frage nach der Umsatzsteuer auf (Stichwort: Leistung).

Alles Gute wünscht
… Michael

  1. Sachverhalt kennen - 2. Rechtsnormen anwenden!
    Hi !

Im Steuerrecht ist es immer ziemlich unwichtig, wie man einen
Sachverhalt bezeichnet. Wichtig ist allein, was tatsächlich
hinter einem Sachverhalt steckt.

darauf zielte ich gar nicht ab. Sondern:

Mit deinem weiteren Text hast du noch einmal deutlich gemacht, dass es bei allen rechtlichen Beurteilungen eben doch IMMER darauf ankommt, ZUERST den zu Grunde liegenden Sachverhalt zu kennen. Wenn man diesen Sachverhalt kennt, lassen sich darauf die rechtlichen Normen anwenden.

Natürlich kann einfach behauptet werden, die Zahlung erfolgte mit (alternativ: ohne) Gegenleistung. Dies muss dann anhand des Einzelfalles geprüft werden.

Auch bei der Prüfung, ob Umsatzsteuer zu erheben ist, kommt es auf die Situation im Einzelfall an. Da werden dann sicherlich einige Zahlungen im Bereich des Leistungsaustauschs liegen (Ergebnis: mit USt) und andere werden Beitragscharakter haben (Ergebnis: ohne Umsatzsteuer).

Aber eine rechtliche Beurteilung hier im Forum für sämtliche nur denkbare Fälle abzugeben, würde sicherlich den Rahmen sprengen.

BARUL76

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