Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation:
man hat ein Laden und führt eine Kasse. Dementsprechend bezahlt man die Rechnungen entweder aus der Kasse oder per Banküberweisung.
Und dann hat man einige Sachen aus eigener Tasche bezahlt. Außer in die Kasse „Geldentnahme“ einzutragen, wie noch kann man diese Differenz verbuchen?
Und dann hat man einige Sachen aus eigener Tasche bezahlt.
Der Unternehmer ist mit diesen Zahlungen in Vorlage getreten. Jetzt gibts die Möglichkeiten: Entweder, er bekommt das Geld unverzüglich (spätestens Tag danach) aus der Betriebskasse wieder. Oder er hat das „privat“ Geld in den Betrieb eingelegt, ohne daß er es wieder haben will. Das ist dann auch so zu verbuchen: Einlage in Kasse, Ausgaben aus Kasse bezahlt.
In jedem Fall sollte vermieden werden, daß Ausgaben aus „Privatbörse“ mit Ausgaben aus Betriebskasse vermischt werden. Auf diese Weise wird nämlich das Kassenbuch lückenhaft, damit fehlerhaft und es verliert seine Beweiskraft für die Gewinnermittlung.
Außer in die Kasse „Geldentnahme“ einzutragen, wie noch kann
man diese Differenz verbuchen?
Das versteh ich nicht: Es geht hier grade nicht um eine Geldentnahme, sondern um eine Einlage des „Privatgeldes“ in die Kasse. Oder, wenn der Unternehmer sich seine Auslagen aus der Betriebskasse zeitnah ersetzen lässt, ebent in dem Moment um Betriebsausgaben, wenn das ausgelegte Geld aus der Kasse genommen wird.
Aber Geldentnahme wäre ja: Unternehmer nimmt Geld für nicht betriebliche Zwecke aus der Kasse.
Für alle Eintragungen im Kassenbuch ist entscheidend: Die Kasse muss jederzeit sturzfähig sein - der ausgewiesene Kassenbestand muss genau in dieser Höhe auf den Tisch gezählt werden können. Sonst ist was falsch.
Für alle Eintragungen im Kassenbuch ist entscheidend: Die
Kasse muss jederzeit sturzfähig sein - der ausgewiesene
Kassenbestand muss genau in dieser Höhe auf den Tisch gezählt
werden können. Sonst ist was falsch.
Aber ist nicht ein Kassenbuch, wenn es denn geführt wird, in diesem Fall ein - ohne Verpflichtung - geführtes (Neben)buch, das den GoB entsprechen muss, auch wenns freiwillig geführt wird?
Insbesondere wenn eine Registrierkasse da ist und Bareinnahmen eine bedeutende Rolle spielen, kommt mir das bloße Führen von sowas wie „Einnahmenlisten“ ein bissel schwammig vor.
Wo wäre hier die Grenze zur freiwilligen Aufzeichnung zu setzen?
(Was formal als „Konto Kasse“ in der FiBu ist, wird im Prüfungsfall wohl durch die gleichen Routinen georgelt wie eine „richtige Kasse“ beim Vollbuchführenden)
Insbesondere wenn eine Registrierkasse da ist und Bareinnahmen
eine bedeutende Rolle spielen, kommt mir das bloße Führen von
sowas wie „Einnahmenlisten“ ein bissel schwammig vor.
Mag sein, aber für den Gewerbebetrieb meiner Frau führen wir auch nur eine Einnahmeliste.
GoB sind bei einem 4(3)-Rechner nicht anwendbar, weil nicht zutreffend, und eine andere Verpflichtung kann ich nicht erkennen.
Wir sind allerdings auch noch nicht geprüft worden ))
Wo wäre hier die Grenze zur freiwilligen Aufzeichnung zu
setzen?
Es gibt keine.
(Was formal als „Konto Kasse“ in der FiBu ist, wird im
Prüfungsfall wohl durch die gleichen Routinen georgelt wie
eine „richtige Kasse“ beim Vollbuchführenden)
Stimmt.
Vor allen Dingen mit der neuen EÜR ist das für das FA noch viel leichter prüfbar, auch ohne BP …
Mag sein, aber für den Gewerbebetrieb meiner Frau führen wir
auch nur eine Einnahmeliste.
GoB sind bei einem 4(3)-Rechner nicht anwendbar, weil nicht
zutreffend, und eine andere Verpflichtung kann ich nicht
erkennen.
Ich denke da an § 146 VI AO. In dem Moment, wo eine Registrierkasse im Laden steht, führt auch der Überschussrechner ein (elektronisches) Kassenbuch. Es kommt mir vor, als sei er auf diese Weise bereits im Boot - zumindest was dieses Nebenbuch betrifft, giltet dann der ganze 146er, und ein rechnerisch ausgewiesener Phantasiekassenbestand will mir nicht zu „vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet“ aus § 146 I AO passen.
Für meine Überschussrechner ohne bedeutende Bareinnahmen hab ich, sobald das von Dir zitierte Urteil durch die Buschtrommeln ging, flugs den Kassenbestand ausgebucht - seither passiert bei denen alles Bare über Privateinlage und Privatentnahme…