Ein Zweifamilienhaus wurde von 2001 bis 2002 mit einer Wohnung privat vermietet, seit 2003 diese eine gewerblich. Kann man die Umsatzsteuer auf die anteiligen Herstellungskosten des Hauses über 10 Jahre bei der Umsatzsteuererklärung mit ansetzen, dann also ab 2003 noch insgesamt 8 Jahre oder geht diese UST als Verlust in die Einkommensteuererklärung?
Vielen Dank
Guido
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Hallo Guido,
erst einmal muss die „Wohnung“ umsatzsteuerpflichtig vermietet werden. Da die langfristige Vermietung von Immobilien grundsätzlich steuerfrei ist (§ 4 Nr. 12a UStG) , geht das nur wenn man nach § 9 (1) UStG auf die Steuerfreiheit verzichtet. Das ist wiederum nur möglich, wenn man an einen Unternehmer vermietet der die „Wohnung“ ausschließlich zur Erzielung von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen verwendet (§ 9 (2) UStG).
Hat man diese Hürden genommen kann man den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG über den verbleibenden Berichtigungszeitraum Jahr für Jahr anteilig nachholen.
Bei Anschaffung in 2001 wäre das dann in den Jahren 2003 bis 2010. Natürlich nur wenn die „Wohnung“ solange steuerpflichtig vermietet wird.
Grüße
Chris
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Hallo Chris,
danke für die Antwort.
Die Wohnung sei als Büro an eine GmbH vermietet. Der Mietvertrag weist die Umsatzsteuer aus, die von der Firma auch als Vorsteuer gezogen wird. Das Finanzamt weigere sich, den zehnjährigen Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung zu akzeptieren und verweist auf einen Verlusteintrag in der Einkommensteuererklärung.
Rechenbeispiel:
Herstellungskosten gesamt 116000 Euro brutto
Anteil des gewerblich vermieteten Teils 50%
MWSt für vermieteten Anteil 8000 Euro
entspricht pro Jahr 800 Euro bei 10 Jahren
Kann man das so als Vorsteuerabzug in die Umsatzsteuererklärung eintragen?
Danke
Guido