Im Prinzip kann man es Betriebsfeier nennen…in dieser Art gibt es nur zwei, nämlich die Wiesn und die Weihnachtsfeier. Es gibt zwar so auch gemeinsame Essen, aber die stehen dann immer mit Seminaren oder Fortbildungen in Zusammenhang.
Danke schonmal
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da dürfte der „Betriebsveranstaltung“, so wie sie in Abschnitt 72 LSt-Richtlinien beschrieben ist, wohl nichts im Wege stehen - allenfalls die Freigrenze von 110 € pro Nase, die bei heutigen Wiesn-Preisen schnell erreicht sein dürfte, falls der Arbeitgeber sich über den Mindestverzehr hinaus noch spendabel zeigt.
Damit kann man zurück in die FiBu gehen, und die Sache als „freiwillige soziale Aufwendung, lohnsteuerfrei“ verbuchen.
Wenn allerdings „freie Mitarbeiter“ dabei sind, wird einerseits der Rahmen der Betriebsveranstaltung gesprengt, denn die sind ja keine Arbeitnehmer - andererseits gelangt man auf diese Weise zur (teilweise abzugsfähigen) „Bewirtung aus geschäftlichem Anlass“. Da muss man dann bloß auf die Rituale zum Beleg achten, vor allem den Anlass der Bewirtung benennen… In der FiBu drauf achten, daß die getrennte Aufzeichnung auch brav getrennt erfolgt.