[ESt] Höhe Erstattung Dienstfahrt mit Privat-PKW ?

Hallo Wissende,

ein Angestellter hat für seine Dienstfahrten den eigenen PKW genutzt.

Nun war der Angestellte brav und will die Abrechnung korrekt machen, fragt den Steuerberater wie er ( der Angestellte), denn die Abrechnung für die gefahrenen KM stellen soll.

Darauf erhält er ( immer noch der Angestellte) die Auskunft, er dürfe nur die einfache Strecke á 0,30 € abrechnen. Nun stutzt unser Angestellter doch ein wenig, da sich die KM im letzten Monat doch arg gesammelt haben.

Und nun die Frage: Gilt die 0,30€ Pauschale nur für die einfache Strecke, oder für die gesamten gefahrenen KM?

Danke für Eure Antworten.
Gruß
kleineklara

Hallo kleineklara,
es kommt darauf an, in welcher Höhe die Erstattung von Reisekosten vereinbart ist. Der Arbeitgeber darf bis zu 0,30 € pro gefahrenen KM steuerfrei ersetzen. Er muss es aber nicht. Wenn weniger erstattet wird, kann der AN die Differenz bei der Steuererklärung geltend machen.

Gruß
Hermann

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke für deine Antwort! Und sind wir dann mal gleich so dreist und erweitern die Frage: Gehen wir davon aus, der AG erstattet die 0,30€ pro gefahrenen KM. Was gilt dann? Einfache Strecke, oder gefahrene KM?

Danke für die Antworten.

Gruß
kleineklara

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Kann leider nicht folgen…

Es wurde doch bereits erklärt. Steuerfrei ersetzt werden können 0,30 € pro Fahrtkilometer, § 3 Nr. 13 o. 16 EStG. Zahlt der Arbeitgeber nur 0,30 € pro Entfernungskilometer, so ist dies die Hälfte. Der andere Teil kann als Werbungskosten angesetzt werden.

Werden bspw. 1000 km im Jahr gefahren, dann zahlt der AG für 500km 150 €. Die übrigen 150 € kann man als Werbungskosten/Reisekosten ansetzen.

Hallo,

bei der Formel „0,30 Cent pro Entfernungs-Kilometer“ drängt sich die Frage auf, ob vielleicht eine Verwechslung von Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegt?

Kann es sein, daß die Dienstfahrten im vorliegenden Fall = die täglichen Fahrten zur Arbeit sind? Und daß die Beträge eventuell nicht steuerfrei, sondern durch den Arbeitgeber pauschal versteuert erstattet werden? (Für den Arbeitnehmer fühlt sich das genau gleich an.)

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Auch Hallo.:smile:

bei der Formel „0,30 Cent pro Entfernungs-Kilometer“ drängt
sich die Frage auf, ob vielleicht eine Verwechslung von
Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger
Arbeitsstätte vorliegt?

Nein, es war definitiv eine Dienstfahrt. Sie wurde durch einen Auftrag des AG in Angriff genommen, der betroffene AN ist daraufhin los gefahren und ist noch am gleichen Tag wieder auf der Arbeitsstelle angekommen.

Kann es sein, daß die Dienstfahrten im vorliegenden Fall = die
täglichen Fahrten zur Arbeit sind? Und daß die Beträge
eventuell nicht steuerfrei, sondern durch den Arbeitgeber
pauschal versteuert erstattet werden? (Für den Arbeitnehmer
fühlt sich das genau gleich an.)

Für die tägliche Fahrt zur Arbeit, wird eine Fahrtkostenerstattung (umgangssprachlich „KM - Geld“) vom AG gezahlt.

Schöne Grüße

auch dir

MM

kleineklara

Hi !

Da es hier anscheinend um die Frage geht, welchen Betrag der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Durchführung einer Dienstfahrt ersetzen MUSS, sollte wohl lieber das BGB (Regelungen zum „Auftrag“) als das Einkommensteuergesetz herangezogen werden.

Der AG muss nähmlich als „Auftraggeber“ nur die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten ersetzen.

Meist wird aber in irgendwelchen Betriebsvereinbarungen eine Regelung bezüglich der Abrechnung von Reisekosten getroffen. Hier findet sich oft nach Art der Reise, Entfernung und Dauer eine Staffelung unterschiedlichster Beträge. Teilweise liegen diese Beträge über, teilweise unter den steuerlich möglichen Beträgen.

Der AG ist aber niemals verpflichtet, die steuerlich als Werbungskosten ansetzbaren Beträge auch in dieser Höhe dem Arbeitnehmer zu erstatten. Ist daher ein Ansatz von € 1.000,00 als Werbungskosten möglich und ergibt sich eine AG-Erstattung von € 750,00, so bleiben noch € 250,00 für den Werbungskostenabzug übrig.

Liegt der Erstattungsbetrag über dem Wert, der dem AN steuerfrei ersetzt werden darf, so ist hierauf auch noch Lohnsteuer fällig.

BARUL76

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