Zweitwohnungssteuer

Hallo zusammen,

die Landeshauptstadt Schwerin (MVP) erhebt für jede dort gemeldete Zweitwohnung eine jährliche Steuer von 300,- DM.

Findet Ihr das ok?

Gibt es andere Kommunen, die auch so etwas machen?

Was ist die rechtliche Grundlage dafür?

Gruß, Christoph

Hallo zusammen,

die Landeshauptstadt Schwerin (MVP)
erhebt für jede dort gemeldete
Zweitwohnung eine jährliche Steuer von
300,- DM.

Findet Ihr das ok?

Gibt es andere Kommunen, die auch so
etwas machen?

Die gibt es leider immer mehr und es sind vorallem die Univeritäts-Städte (z.B.Göttingen), die dieses praktizieren, damit die Studenten dort ihren ersten Wohnsitz anmelden. Jeder Stadt erhält nämlich für jeden Bürger Geld vom Bund oder Land. Ich finde das ziemlich ätzend und interessiere mich für die rechtliche Grundlage. Wenn man jetzt in zwei Städten wohnt, die beide diese Steuer erheben, hat man ja gar keine Chance diese zu umgehen.

Chio
Mjak

die Rechtsgrundlage ist eine „Satzung“ (= das lokale Gesetzbuch der Stadt). Ob die Satzung stimmt, sollte man überprüfen lassen, denn gerade zum Thema Zweitwohnungssteuer sind schon ettliche Satzungen wegen Fehlerhaftigkeit gekippt worden. Die Prüfung kann aber nur ein Verwaltungsrechtler. Ansonsten orientiert sich diese Steuer an der Lage der Wohnung und Nutzung. Wenn sie dem Tourismus dient, dann ist sie idR durchsetzbar. Als normale Wohnung dagegen nicht so ohne weiteres. Ziel dieser blöden Steuer ist es, Rolladenwohnungen zu vermeiden, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden.

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für den Erstwohnsitz dürfte man, soweit ich weiß, keine Steuern verlangen. Da würde mich mal nachbohren.

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