[AO,ESt] verjährt nicht gemachte Steuerklärung?

Hallo,

nehmen wir mal an, es gibt Steuerzahler, die seit Jahren keine Steuererklärung gemacht haben und auch nie vom Finanzamt angemahnt wurden, Ihre Steuererklärung abzugeben. Nehmen wir weiter an, das eine, wenn auch kleine, Rückzahlung für den Steuerzahler herausspringt, wenn er jetzt noch seine Steuerklärung für die Jahre macht. Verjährt der Anspruch des Steuerzahlers an den Staat irgendwann bzw. kann das Finanzamt die Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern verweigern ?

Andreas

Hallo Andreas,

Steuerklärung für die Jahre macht. Verjährt der Anspruch des
Steuerzahlers an den Staat irgendwann bzw. kann das Finanzamt

Ja das tun sie. Diese Frage war in den letzten Tagen gerade gestellt und beantwortet worden. Ich meine mich zu erinnern, dass man für zwei Jahre nachträglich eine Erklärung abgeben kann, möchte dafür aber nicht meine Hand ins Feuer legen. Schau mal im Archiv nach, da findest Du es genauer.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

es kommt wie immer drauf an: beim normalen Arbeitnehmer besteht die
Möglichkeit der Antragsveranlagung für genannte 2 Jahre. Also wäre
bspw. bis 31.12.2006 noch die Einreichung der Erklärung 2004 möglich.
2003 und früher ist der Dampfer schon abgefahren.

Wenn man kein Normalarbeitnehmer ist und gewisse Sondertatbestände
greifen (nachlesen in § 46 EStG) bzw. man ist Gewerbetreibender oder
hauptberuflicher Vermieter, dann besteht nicht das Recht zur Abgabe
der Erklärung, sondern eine Pflicht! Hier greift dann die sogen.
„Festsetzungsverjährung“ (also FA darf nicht mehr Steuerbescheid
erlassen) erst später. Das wäre i.d.R. im Jahr 2006 für Jahre von
2001 und früher. Die Frist verlängert sich allerdings bei
Steuerhinterziehungen.

Mfg vom

showbee

Hallo,

es kommt wie immer drauf an: beim normalen Arbeitnehmer
besteht die
Möglichkeit der Antragsveranlagung für genannte 2 Jahre. Also
wäre
bspw. bis 31.12.2006 noch die Einreichung der Erklärung 2004
möglich.
2003 und früher ist der Dampfer schon abgefahren.

dazu:

http://www.steuer-office.de/newsDetails?newsID=11577…

gruß inder