Liebes Forum,
angenommen, eine Person hat eine Arbeit, geringfügig (kein 400 Euro sodndern ein Gleitzeitjob), von der keine Steuern sondern nur RV und KV bezahlt werden.
Diese Person nähme noch einen 400 € Job an, käme damit dann aber über den steuerfreien Betrag im Jahr.
Welches Einkommen wird dann versteuert? Das gesamte?
Entstehen irgend einem Arbeitgeber dadurch Nachteile?
Gibt es dadurch irgend welche Änderungen, die beachtet werden müssen?
Danke
Peter
[MOD] Überschrift (fehlerhaft) angepasst. Daher folgte auch der Korrekturartikel
Eben nicht!!! für zwei 400 Euro Jobs
Hallo,
in dem Fall, den ich beschreibe, arbeitet Person x in einem Angestelltenverhältnis, in dem sie über 550 Euro brutto verdient und sowohl KV anteilig zahlt und SV und RV abgezogen werden. Nur versteuern muss Person x das Einkommen nicht.
Peter
Servus Peter,
in diesem Fall bleibt muss das Einkommen aus dem nicht pauschal durch den Arbeitgeber versteuerten Job „auf Lohnsteuerkarte“ schon versteuert werden. Es wird bloß, solang keine anderen Einkünfte da sind, keine ESt fällig.
Der 400-€-Job ist unabhängig davon für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn er durch den Arbeitgeber pauschal versteuert (und SV-verbeitragt) worden ist.
Heißt: Der ganze Rechengang bei der Veranlagung von Gesamtbetrag der Einkünfte bis zu versteuerndes Einkommen findet bloß mit Berücksichtigung des Jobs statt, der kein „400-€-Job“ ist.
Schöne Grüße
MM