Hallo Wissende,
wonach berechnet ein StB sein Honorar, wenn er eine Bilanz erstellt ? Geht das nach Zeitaufwand, wie bei der Buchhaltung oder richtet es sich nach einer Kenngröße, wie bei einer Steuererklärung ?
Danke für Eure Hinweise
Gruß
Nordlicht
Inder
29. September 2006 um 12:27
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hallo,
aktivsumme + einlagen - entnahmen + gesamtleistung durch zwo = gegenstandswert -> dann die üblichen zehntel usw.
ist nicht ganz vollständig
zum nachlesen in der steuerberatergebührenverordnung - weiss nicht, ob was online ist
gruß inder
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Showbee
29. September 2006 um 13:35
4
Hi,
zum nachlesen, was Inder schon schrieb: http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf
Dokument ab Seite 50, § 35 II StBGebVO!
Mfg vom
showbee