[EÜR] Sinn einiger Fragen in der Anlage EÜR?

Hallo,

haben heute mit Freunden über den Sinn und Unsinn des jetzt schon nicht mehr ganz neuen Formulars EÜR diskutiert und folgende Fragen sind offen geblieben:

Ersetzt die Anlage EÜR eigentlich jetzt das Erstellen der bislang üblichen Gewinnermittlung mit Kontennachweis, Anlagespiegel und dergleichen?? Oder muss die noch gesondert zusätzlich zur Anlage EÜR abgegeben werden, ist also die EÜR nur nen Vordruck wo die in der gesonderten Gewinnermittlung errechneten Ergebisse noch mal eingetragen werden müssen. Wäre zwar meines Erachtens schwachsinn, aber was tun wir nicht alles für „Arbeitserleichterungen“ für unsere lieben Finanzbeamten.

Außerdem waren wir uns nicht einig, wofür man so für die Berechnung des Gewinns unrelevante Angaben wie „nicht abziehbare Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ oder auch nicht abziehbare Schuldzinsen angeben sollte, werden doch wie das Wort nicht abziehbar sagt, ja bei der Gewinnermittlung eh nicht berücksichtigt und könnte man ja auch von vornherein gleich rausrechnen. Einzige Erklärung die wir gefunden haben, wäre, dass die Kosten (v.a. die nicht abziehbaren Fahrtkosten) dann automatisch auf die Einkommensteuer berücksichtigt werden (halt so wie bei Arbeitnehmern in Anlage N und den Kilometerangebaen läuft).

Wäre nett, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen würde.

LG Jogi

Hallo,

Ersetzt die Anlage EÜR eigentlich jetzt das Erstellen der
bislang üblichen Gewinnermittlung mit Kontennachweis,
Anlagespiegel und dergleichen??

Ja, ergibt sich aus § 60 EStDV:
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__60.html
Nur der Anlagespiegel muss zusätzlich abgegeben werden und ggfs die Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG.

Außerdem waren wir uns nicht einig, wofür man so für die
Berechnung des Gewinns unrelevante Angaben wie „nicht
abziehbare Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“
oder auch nicht abziehbare Schuldzinsen angeben sollte, werden
doch wie das Wort nicht abziehbar sagt, ja bei der
Gewinnermittlung eh nicht berücksichtigt

Doch die werden berücksichtigt.
Es sind Betriebsausgaben und haben daher gewinnmindernde Auswirkung.
Da sie aber den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen, werden sie wieder hinzugerechnet

Wäre nett, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen würde.

der erhellende

Petz

Der Sinn ist unter anderem, dass eine maschinelle Kontrolle der EÜR erfolgen kann, wenn diese in Zukunft elektronisch über Elster übermittelt werden. Dadurch, dass für fast jeden relevaten Tatbestand ein Kästchen ausgefüllt werden muss, kann der Großrechner z. B. Auflösungen von Ansparabschreibungen kontrollieren und vieles andere.

Da die Einsparung von Personalkosten die Steuerverluste aufgrund mangelnder Prüfung der Erklärungen wieder auffängt, wird künftig der Großrechner der Länder entscheiden, welche Fälle noch manuell zu prüfen sind.

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Da sie aber den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen,
werden sie wieder hinzugerechnet

Klar sind nicht abziehbare Schuldzinsen und Fahrtkosten Betrieb - Wohnung auch irgendwie Betriebsausgaben, aber welchen Gewinn mildern die denn beim Finanzamt?? den steuerlichen ja nicht und für den „Gewerbesteuergewinn“ werden sie doch auch nicht berücksichtig (ganz im Gegenteil bei Schuldzinsen muss sogar noch was dazugerechnet werden).
Ich war zwar auch der Meinung, dass man die Fahrtkosten quasi als Werbekosten (oder nenn mann des nur bei Arbeitnehmern so) ansetzen kann, aber worauf wirken sich denn die Schuldzinsen aus, werden die auch bei der Berechnung der EkSt berücksichtigt?? Käme mir irgendwie seltsam vor, weil dann die Schuldzinsen für z.B. das private Girokonto interessieren bei der EkSt ja auch keinen, oder denk ich da jetzt gard viel zu kompliziert??

LG Anna

Es ist doch so, dass aus handelsrechtlicher Sicher o.a. Schuldzinsen und Fahrten zur Betriebsstätte voll Betriebsausgaben sind. Rein steuerlich gesehen gibt es aber Grenzen, die den Abzug begrenzen.

Das findet man u. a. auch im § 4 (5) EStG, Betriebsausgaben, die Betriebsausgaben sind, den Gewinn aber in bestimmten Bereichen nicht mindern dürfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

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Ersetzt die Anlage EÜR eigentlich jetzt das Erstellen der
bislang üblichen Gewinnermittlung mit Kontennachweis,
Anlagespiegel und dergleichen?? Oder muss die noch gesondert
zusätzlich zur Anlage EÜR abgegeben werden, ist also die EÜR
nur nen Vordruck wo die in der gesonderten Gewinnermittlung
errechneten Ergebisse noch mal eingetragen werden müssen. Wäre
zwar meines Erachtens schwachsinn, aber was tun wir nicht
alles für „Arbeitserleichterungen“ für unsere lieben
Finanzbeamten.

Hallo,
die Anlage EÜR dient nicht in erster Linie der Arbeitserleiterung, sondern der besseren Kontrolle/Überwachung, weil vorgegeben ist, welche Ausgaben gesondert, d.h. in eigenem Posten, ausgewiesen werden müssen. Bei der Einnahme/Überschussrechnung dagegen war der Steuerzahler im Aufbau und Gliederung völlig frei, d.h. welche Ausgaben gesondert ausgewiesen und welche unter sonstiges verschwinden. Amigo-Tipp: Wenn keine Ausgaben vorhanden sind, die in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen sind (z.B. Schuldzinsen, Bewirtungskosten) einfach wie bisher eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Das Finanzamt verzichtet dann erfahrungsgemäß auf die Anlage EÜR. So wird Zeit und Kosten gespart.

Gruß
Denis

die Anlage EÜR dient nicht in erster Linie der
Arbeitserleiterung,

Doch, aber das wurde schon des öfteren hier diskutiert.

sondern der besseren
Kontrolle/Überwachung, weil vorgegeben ist, welche Ausgaben
gesondert, d.h. in eigenem Posten, ausgewiesen werden müssen.

Die Vorgabe erfolgte in Absprache mit Bundessteuerberaterkammer und Finanzverwaltung, wobei die urspr. Version wesentlich kürzer war.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Bei der Einnahme/Überschussrechnung dagegen war der
Steuerzahler im Aufbau und Gliederung völlig frei, d.h. welche
Ausgaben gesondert ausgewiesen und welche unter sonstiges
verschwinden.

Genau das war das Problem.
Deswegen ist ja auch jetzt eine Arbeitsvereinfachung.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Amigo-Tipp: Wenn keine Ausgaben vorhanden sind,
die in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen
sind (z.B. Schuldzinsen, Bewirtungskosten) einfach wie bisher
eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Das Finanzamt
verzichtet dann erfahrungsgemäß auf die Anlage EÜR.

Aber nur für den Veranlagungszeitraum 2005.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

So wird
Zeit und Kosten gespart.

Welche Kosten ?

die Anlage EÜR dient nicht in erster Linie der
Arbeitserleiterung,

Doch, aber das wurde schon des öfteren hier diskutiert.

Selig wird wer das glaubt.

sondern der besseren
Kontrolle/Überwachung, weil vorgegeben ist, welche Ausgaben
gesondert, d.h. in eigenem Posten, ausgewiesen werden müssen.

Die Vorgabe erfolgte in Absprache mit
Bundessteuerberaterkammer und Finanzverwaltung, wobei die
urspr. Version wesentlich kürzer war.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Und? Ich glaube nicht, dass das den User interessiert. Immer diese userunfreundlichen Kommentare.

Bei der Einnahme/Überschussrechnung dagegen war der
Steuerzahler im Aufbau und Gliederung völlig frei, d.h. welche
Ausgaben gesondert ausgewiesen und welche unter sonstiges
verschwinden.

Genau das war das Problem.
Deswegen ist ja auch jetzt eine Arbeitsvereinfachung.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Mit Arbeitsvereinfachung meinst du Vereinfachung für das Finanzamt, ich sprach aber von Vereinfachung für den Steuerzahler. Guten Morgen!

Amigo-Tipp: Wenn keine Ausgaben vorhanden sind,
die in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen
sind (z.B. Schuldzinsen, Bewirtungskosten) einfach wie bisher
eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Das Finanzamt
verzichtet dann erfahrungsgemäß auf die Anlage EÜR.

Aber nur für den Veranlagungszeitraum 2005.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Schon wieder nicht an den User gedacht. Ich würde auch die 2006er Erklärung ohne EÜR-Anlage abgeben und warten was passiert.

So wird
Zeit und Kosten gespart.

Welche Kosten ?

Vor allem Steuerberaterkosten. Oder berechnet er die EÜR aus Mitleid nicht gesondert?

Gruß
Denis

Hallo,

Deswegen ist ja auch jetzt eine Arbeitsvereinfachung.
Aber auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert.

Mit Arbeitsvereinfachung meinst du Vereinfachung für das
Finanzamt, ich sprach aber von Vereinfachung für den
Steuerzahler. Guten Morgen!

Anlage EÜR als Arbeitsvereinfachung für das Finanzamt??? Nun ja, durchaus möglich das es als solche geplant war, aber ich kenne bis jetzt noch keinen Finanzbeamten der es nicht als das genaue Gegenteil, nämlich schon wieder mehr Arbeit, empfinden würde. Somit scheints, zumindest bis jetzt, für alle Beteiligten nur mehr Aufwand und Unverständnis gebracht zu haben.

Gruß,
Markus

Anlage EÜR als Arbeitsvereinfachung für das Finanzamt??? Nun
ja, durchaus möglich das es als solche geplant war, aber ich
kenne bis jetzt noch keinen Finanzbeamten der es nicht als das
genaue Gegenteil, nämlich schon wieder mehr Arbeit, empfinden
würde.

Ich kenne schon viele :smile:

Wenn ich das Ding programmieren müsste, würde ich es aber wahrscheinlich auch nicht als Arbeitserleichterung verstehen…

Somit scheints, zumindest bis jetzt, für alle
Beteiligten nur mehr Aufwand und Unverständnis gebracht zu
haben.

Wie das immer so ist mit neuen Vordrucken:
Erst viel Aufregung, nachher spielt es sich ein…

Guten Morgen,

Ich kenne schon viele :smile:

Ehrlich? Das finde ich erfreulich.

Wenn ich das Ding programmieren müsste, würde ich es aber
wahrscheinlich auch nicht als Arbeitserleichterung
verstehen…

Da hatten wir in der Programmierung schon schlimmeres, z. B. den eSpeicher oder FEIN. Empfinde ich vielleicht aber auch nur deshalb so, weil ich mit der EÜR noch nicht so viel zu tun hatte. :wink:

Somit scheints, zumindest bis jetzt, für alle
Beteiligten nur mehr Aufwand und Unverständnis gebracht zu
haben.

Wie das immer so ist mit neuen Vordrucken:
Erst viel Aufregung, nachher spielt es sich ein…

Klar, wär auch schlimm, wenns anders wäre.
Und wenns teilweise wirklich als Verbesserung empfunden wird, bin ich ja auch schon zufrieden. Ab nächstes Jahr wird eh alles besser, da sollen schon die ersten Steuererklärungen vollelektronisch bearbeitet werden können, wozu ja auch die Anlage EÜR beiträgt.

LG,
Markus

Hi,

FEIN ist wirklich das letzte, auch als Anwender…

Wer sich das ausgedacht hat, gehört auf den Scheiterhaufen…

BTW: Wer oder was ist eSpeicher ???

Bin leider mit der EOS-Terminologie noch nicht so vertraut, bekommen wir erst nächstes Jahr, Projekt EOS-Fisch…

Hallo,

FEIN ist wirklich das letzte, auch als Anwender…
Wer sich das ausgedacht hat, gehört auf den Scheiterhaufen…

Und das wo ihr wahrscheinlich noch die „Originalversion“ aus Hamburg habt, von der unsere im Saarland programmierte abgeschrieben wurde. Dabei kams natürlich zu jeder Menge „Verbesserungen“.

BTW: Wer oder was ist eSpeicher ???

Der eSpeicher ist die schöne Datenbank, wo unser aller elektronische Lohnsteuerkarten drinliegen. Dieses Ding mußte 2003 von ELSTER überstürzt eingerichtet werden, weil der Gesetzgeber Mist gebaut hat. Entsprechend liefs dann auch am Anfang, mittlerweile funktionerts aber ganz gut. Wie heißt der eSpeicher denn bei euch?

Bin leider mit der EOS-Terminologie noch nicht so vertraut,
bekommen wir erst nächstes Jahr, Projekt EOS-Fisch…

Na dann herzlich willkommen im EOS-Verbund, mit uns wird alles besser!
:wink:
Markus

Der eSpeicher ist die schöne Datenbank, wo unser aller
elektronische Lohnsteuerkarten drinliegen. Dieses Ding mußte
2003 von ELSTER überstürzt eingerichtet werden, weil der
Gesetzgeber Mist gebaut hat. Entsprechend liefs dann auch am
Anfang, mittlerweile funktionerts aber ganz gut. Wie heißt der
eSpeicher denn bei euch?

Ah, das ist bei uns einfach ELSTER-Lohn…

Na dann herzlich willkommen im EOS-Verbund, mit uns wird alles
besser!

Ja, mal sehen.
Hab mir das Ding schon mal eine Woche in Sachsen-Anhalt angeguckt, scheint wirklich besser als unser jetziges aus Ba-Wü importiertes Verbis zu sein…

EOS-Zugang

Na dann herzlich willkommen im EOS-Verbund, mit uns wird alles
besser!

Ja, mal sehen.
Hab mir das Ding schon mal eine Woche in Sachsen-Anhalt
angeguckt, scheint wirklich besser als unser jetziges aus
Ba-Wü importiertes Verbis zu sein…

Echt? Das war eigentlich eher als Witz gedacht. Aber wenn du unser UNIFA schon gut findest, dann könntest du vom Rest tatsächlihc begeistert sein (diesmal kein Witz).

Echt? Das war eigentlich eher als Witz gedacht. Aber wenn du
unser UNIFA schon gut findest, dann könntest du vom Rest
tatsächlihc begeistert sein (diesmal kein Witz).

Das UNIFA hat wirklich Vorteile gegenüber Verbis, wenn auch ein paar kleine Nachteile, zugegebenermaßen.

Und wir bekommen das als „freies“ Programm auf den PC, neben den Vollprogrammen Word, Excel, Outlook, etc.

Bei euch gibt es ja nur UNIFA, wo diese Programme krückenmäßig integriert sind.

Und das Programm EVITA, dass in unserem Bundesland erfunden wurde, bekommt ja jetzt auch der ganze EOS-Verbund…

Und wir bekommen das als „freies“ Programm auf den PC, neben
den Vollprogrammen Word, Excel, Outlook, etc.

Das ist echt von Vorteil!

Und das Programm EVITA, dass in unserem Bundesland erfunden
wurde, bekommt ja jetzt auch der ganze EOS-Verbund…

Was macht denn EVITA?

Was macht denn EVITA?

Stundungen, Aussetzungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Festsetzung von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern, Aufhebung der vorgenannten Sachen, etc
Eben alles, was neben den eigentlichen Bescheiden noch so zu erledigen ist…

Der Vorteil ist z.B., dass bei einer Stundung nur der Gesamtbetrag und die monatliche Rate eingegeben werden muss, mehr nicht.
Die Fälligkeitstermine berechnet das Programm.
Man bekommt dann automatisch einen Bescheid in Word ausgedruckt.