[USt] Vorsteuerabzug bei Rechnung aus USA möglich?

Man kann bestimmte Hosting-Dienstleistungen (Daten, Telekommunikation) in den USA besser und günstiger bekommen. Wie wird die Inanspruchnahme umsatzsteuerlich in Deutschland geregelt?
Gibt es Umsatzsteuer in den USA?

Danke Stefan

Hallo Stefan,

ja, es gibt in den meisten Staaten der USA eine sales tax, die aber gänzlich anders funktioniert wie in der EU - insofern ist sie für den in der EU sitzenden Leistungsempfänger belanglos: Soweit sie erhoben wird, ist sie in dem Preis des Anbieters drin; der Leistungsempfänger braucht sich darum nicht zu kümmern.

Was die Behandlung durch den Empfänger in D betrifft:

Es geht um auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen gem. § 3a Abs 4 Nr. 14 UStG, soweit Webhosting, Wartung, Software und deren Betreuung, Bereitstellung von Datenbanken etc. betroffen ist.

Es geht um sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation gem. § 3a Abs 4 Nr. 12 UStG, soweit der pure Zugang zum Internet incl. Routing betroffen ist.

Ort der Leistungen unter Nr. 14 ist dort, wo der Empfänger der Leistung sitzt. Sie sind also in D steuerbar und steuerpflichtig.

Ort der Leistungen unter Nr. 12 ist nur dann dort, wo der Empfänger der Leistung sitzt, wenn dieser ein Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Satz 1 UStG ist.

Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Satz 1 UStG ist, schuldet er die USt auf die empfangene Leistung gem. § 13b Abs 2 UStG. Soweit er die Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er die USt gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

Schöne Grüße

MM