[USt] ist Musikunterricht immer steuerfrei?

Versteh ich das richtig?
Erteilen von Musikunterricht durch einen Musiklehrer ist nur Umsatzsteuerfrei möglich, wenn er für eine Schule erbracht wird, die diese Bescheinigung nach §4Nr.21 USTG vorweisen kann.
Also privater Unterricht für missmutige Kinder ist nicht befreit, ebenso wenig Unterricht in einem Musikverein oder einer Musikschule die diese Bescheinigung nicht vorweisen kann.

So ist es.

Es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html