[ESt] kann man Freistellungsaufträge verteilen?

Hallo Experten,

nehmen wir an eine Person hat zB 3 Anlagekonten bei 3 verschiedenen Banken. Auf jedem Konto sind im laufenden Jahr 1000 Euro einbezahlt. Bank 1 bringt in dem laufenden Jahr 25 Euro Zinsen, Bank 2 50 Euro Zinsen und Bank 3 1347 Euro Zinsen.

Ist es richtig, dass der Freistellungsauftrag für Bank 1 25 Euro, Bank 2 50 Euro und Bank 3 1346 Euro (insgesamt also 1421 Euro) betragen sollte, damit kein Steuerabzug Zinsabschlag erhoben wird?

Insgesamt ist in der Rechnung 1 Euro zu viel Zinsen erreicht worden. Kann dann also bei Bank 3 dieser Euro nicht vom Freistellungsauftrag abgedeckt werden und unterliegt dem Steuerabzug?

Danke!

Hallo Experten,

nehmen wir an eine Person hat zB 3 Anlagekonten bei 3
verschiedenen Banken. Auf jedem Konto sind im laufenden Jahr
1000 Euro einbezahlt. Bank 1 bringt in dem laufenden Jahr 25
Euro Zinsen, Bank 2 50 Euro Zinsen und Bank 3 1347 Euro
Zinsen.

Ist es richtig, dass der Freistellungsauftrag für Bank 1 25
Euro, Bank 2 50 Euro und Bank 3 1346 Euro (insgesamt also 1421
Euro) betragen sollte, damit kein Steuerabzug Zinsabschlag
erhoben wird?

ja

Insgesamt ist in der Rechnung 1 Euro zu viel Zinsen erreicht
worden. Kann dann also bei Bank 3 dieser Euro nicht vom
Freistellungsauftrag abgedeckt werden und unterliegt dem
Steuerabzug?

ja

gruß inder

Insgesamt ist in der Rechnung 1 Euro zu viel Zinsen erreicht
worden. Kann dann also bei Bank 3 dieser Euro nicht vom
Freistellungsauftrag abgedeckt werden und unterliegt dem
Steuerabzug?

Ja. (wie Inder bereits sagte)
Die dafür angefallenen Steuercent kann man bei der EinkSt-Erklärung mit angeben (Anlage KAP).
Ausführlicher: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer3.htm#freist…

Gruß JoKu