Hallo Experten,
nehmen wir an eine Person hat zB 3 Anlagekonten bei 3 verschiedenen Banken. Auf jedem Konto sind im laufenden Jahr 1000 Euro einbezahlt. Bank 1 bringt in dem laufenden Jahr 25 Euro Zinsen, Bank 2 50 Euro Zinsen und Bank 3 1347 Euro Zinsen.
Ist es richtig, dass der Freistellungsauftrag für Bank 1 25 Euro, Bank 2 50 Euro und Bank 3 1346 Euro (insgesamt also 1421 Euro) betragen sollte, damit kein Steuerabzug Zinsabschlag erhoben wird?
Insgesamt ist in der Rechnung 1 Euro zu viel Zinsen erreicht worden. Kann dann also bei Bank 3 dieser Euro nicht vom Freistellungsauftrag abgedeckt werden und unterliegt dem Steuerabzug?
Danke!