[AO] Korrektur Bescheide: Eingabefehler Finanzamt?

Hallo liebe Experten,

habe folgenden fiktive Fall:

Herr X, ledig, der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht, hat einen Bescheid für das Jahr 2005 bekommen. Er soll ca. 3700 € nachzahlen, da er aufgrund eines Eingabefehlers (welcher auch im Bescheid erwähnt wird) durch das Finanzamt fälschlicherweise nach dem Splittingtarif besteuert wurde. Er soll auch ca 102 Euro Zinsen zahlen.

Muss Herr X die Zinsen zahlen, obwohl er in seiner EST-Erklärung 2005 den Tatsachen entsprechend die Einzelveranlagung gewählt hat.
Meiner Meinung nach würden keine Zinsen entstehen, wenn dem Finanzamt der Eingabefehler nicht unterlaufen wäre.

viele dank für eure antworten

Hallo,

in diesem Punkt:

aufgrund eines Eingabefehlers (welcher auch
im Bescheid erwähnt wird)

sprichst Du in Rätseln: Entweder, es handelt sich um einen Eingabefehler. Oder, es wird im Bescheid etwas zu dem Thema erläutert/begründet. Einen Eingabefehler kann man naturgemäß weder erläutern noch begründen.

durch das Finanzamt
fälschlicherweise nach dem Splittingtarif besteuert wurde. Er
soll auch ca 102 Euro Zinsen zahlen.

Zinsen auf die für 2005 festgesetzte ESt?? Halte ich für ein Gerücht, weil sie so gar nicht mit §§ 233 ff AO zusammenpassen wollen:

Vor April 2007 gibts auf ESt 2005 keine Zinsen gem. 233a AO, egal was dazu wann wie veranlagt worden ist. Geht es dabei eventuell um Stundungszinsen (234 AO) oder Hinterziehungszinsen (235 AO) oder Zinsen bei AdV (237 AO)? Oder geht es vielleicht um ein anderes Jahr als 2005?

Um den Fall beurteilen zu können, sind mindestens Angaben nötig zu

  • dem Veranlagungszeitraum, für den die Zinsen festgesetzt worden sind.
  • der Vorschrift, nach der die Zinsen festgesetzt worden sind: § 233a, 234, 235, 237 AO?
  • dem genauen Wortlaut der Erläuterung zum Bescheid, in der von einem Eingabefehler die Rede ist
  • der konreten Darstellung des Sachverhalts, was von wem wo falsch eingegeben worden ist (falsche Erklärung für irgendeinen Zeitraum x, Übernahmefehler durch das FA, Änderung gem. § 129 AO oder was genau?)

Schöne Grüße

MM

Vor April 2007 gibts auf ESt 2005 keine Zinsen gem. 233a AO,
egal was dazu wann wie veranlagt worden ist. Geht es dabei
eventuell um Stundungszinsen (234 AO) oder
Hinterziehungszinsen (235 AO) oder Zinsen bei AdV (237 AO)?

Vermutlich Säumniszuschläge, wenn bereits die Nachzahlung aus dem ersten Bescheid nicht pünktlich entrichtet wurde…

Stimmt insoweit, für 2005 können keine Zinsen anfallen.

Es ist wohl so, hier wurde (anscheinend für 2004 oder Jahre davor) ein Bescheid erlassen (damals). Nun hat das Finanzamt einen Eingabefehler (versehentl. Splittingtarif) nach § 129 AO korrigiert/berichtigt.

Dies ergab die Nachzahlung und wenn es sich um 2004 handelt sind Zinsen kraft Gesetz entstanden. Da gibt es auch keine Möglichkeit diese nicht zahlen zu müssen. Mit den Zinsen wird der Zinsvorteil, den man hatte, wieder korrigiert auch dann, wenn man als Steuerbürger alles richtig gemacht hat.

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Hallo Pepetz,

also wenn nichtmal Dir das Finananzamt aufgefallen ist, darf ich dafür künftig mindestens einmal Einkommenssteuer schreiben…

Schöne Grüße

MM

also wenn nichtmal Dir das Finananzamt aufgefallen ist, darf
ich dafür künftig mindestens einmal Einkommenssteuer
schreiben…

ok, das war ja nun das eine Mal… :smile:))))