Kann ein Arbeitnehmer, der bereits ein Studium abgeschlossen hat und nun nebenher einen Master zur Weiterbildung macht dies steuerlich geltend machen? (Wenn ja gilt dies für Semesterbeiträge und die ab dem kommenden Jahr anfallenden Studiengebühren?)
Kann ein Student ein Notebook was er zum Studium benötigt als Werbungskosten geltend machen?
Es soll ja möglich sein, im Nachhinein noch die Gebühren für das Erststudium als Werbungskosten geltend zu machen. Stimmt das? Gibt es hier Pauschalbeträge? Hat jemand hierzu nähere informationen?
Jetzt schon einmal vielen Dank für Eure Antowrten.
Wie verhält sich denn die Sache mit den nachträglich steuerlich geltend gemacht werdenden Semesterbeiträge? Kann man diese im Nachhinein noch anrechnen oder nicht? Und wenn ja in wieviele Jahre können diese gesplittet werden?
Die Sache mit dem Computer wäre auch noch eine offene Frage. Muss eine Erklärung zu welchen Teilen ein Computer privat und dienstlich genutzt wird direkt zu der Lohnsteuererklärung beigefügt werden oder erst nach Auffordeung des Finanzamtes?
Vielen Dank,
*nina
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