Hallo Doobie,
danke für Deine Antwort- hört sich sehr kompetent an, auch
wenn ich gestehen muß, es nicht wirklich 100%ig zu verstehen.
Deshalb noch mal eine Nachfrage
Ich weiß (bzw. habe
gelesen) daß ausgeschütteter Gewinn bei einer KapG als AE
pauschal mit 5% versteuert wird. Vermute mal, damit hängt Dein
Punkt 2. zusammen. Verstehe ich dann richtig:
Ja, --> § 8b III und V KStG
(einmal angenommen, die AE KapG hat keinerlei eigenes Geschäft
und ist eine reine Beteiligungsgesellschaft) in diesem Fall
empfängt Sie z.B. 1000€ aus der Gewinnausschüttung, hat keine
Kosten etc. -> 1000€ Bilanzgewinn, dieser wird 95% gekürzt?
Ja und zwar bei jeder KapG innerhalb der Beteiligungskette! Wird über 20 Gesellschaften ausgeschüttet, wird die urpsrüngliche Dividende also zu 100% mit KSt belastet, denn 20x5% = 100%!
Würde das (eine volle Ausschüttung an seinen natürlichen
Gesellschafter unterstellt) bedeuten, daß die AE KapG auf 50€
KSt zahlt und (grob) 3x€ + 950€ ausschüttet.
Das versteh ich nicht
sprich der Gewinn
wird in der „Kette“ der KapG jeweils nur einmal der KSt
unterworfen?
Nein, s.o
Dann zur zweiten (vermischten) Frage. Vielleicht anhand eines
konkreten Beispiels damit es klarer wird. Angenommen die AE
KapG ist eine Beteiligungsgesellschaft mit zwei natürlichen
Gesellschaftern je 50%. Die KapG erhält nun also über die
Ausschüttung aus einer Beteiligung besagte 1000€ (die ja
bereits der KSt unterzogen sind). Würde die AE KapG jetzt
Ihrerseits Ihrer Gewinn ausschütten, würde (wenn ich das oben
richtig verstanden habe) jeder Gesellschafter knapp 480€
bekommen, die er nach Halbeinkünfteverfahren versteuert.
Nein, für eine Ausschüttung bedarf es eines formelle Gewinnverteilungsbeschlusses, der bezieht sich wiederum auf den Handelsbilanzgewinn und der ist nach wie vor 1.000, somit können bei unterstellter Vollausschüttung auch 1.000 ausgeschüttet werden
Um es jetzt komplizierter zu machen: einer der Gesellschafter
ist operativ tätig, der zweite nicht. Der operativ tätige
bekommt seine Leistung in Höhe von z.B. 500€ entlohnt (per
Rechnung, Gehalt -> es entsteht eine Betriebsausgabe).
Bedeutet dies, daß in der AE GmbH quasi ein Verlust entsteht,
weil der Ausgabe von 500€ eben nicht die 1000€ aus der
Ausschüttung gegenüber stehen, sondern nur 5% der 1000€?
Erst musst Du die Einkünfte der GmbH ermitteln, bevor Du ausschütten kannst, d.h. 1.000 Beteiligungsretrag ./. 500 Personalaufwand = 500 Jahresüberschuss aus der GuV (stark vereinfacht).
Hey, wir kochen alle nur mir Wasser, einfach in Fällen denken und erfahrungen sammeln!
Ansonsten muss ich mich jetzt mal um meinen Hund kümmern, schönes WE.