[ErbSt] St-Erklärung vom Steuerber fertigen lassen

Hallo,

ich wüsste gerne wie sinnvoll es ist mit der Erklärung zur Erbschaftssteuer zu einem Steuerberater zu gehen. Person A muss für ein geerbtes Haus + Geldvermögen wahrscheinlich Erbschaftssteuer zahlen. Das hängt stark vom Wert ab, der dem Haus zugeschrieben wird. Wie wird so was berechnet? Gibt es da Schätzwerte? Was ist, wenn A das Haus bereits verkauft hat bevor die Erbschaftssteuererklärung abgeben wird?, Was meinen die Experten: ist es lohnend mit dieser komplexen Sache zum Steuerberater zu gehen?

LG,

Jil

Servus,

ich wüsste gerne wie sinnvoll es ist mit der Erklärung zur
Erbschaftssteuer zu einem Steuerberater zu gehen.

Das kommt drauf an. Frage der Steuerklasse und der Freibeträge ist bereits geklärt, nehme ich an?

Das hängt stark vom Wert ab, der dem
Haus zugeschrieben wird. Wie wird so was berechnet?

Steht in §§ 146ff Bewertungsgesetz. Es geht um das 12,5 fache der durchschnittlichen Jahresmiete der letzten drei Jahre, abzuüglich Wertminderung 0,5 v.H. pro Jahr seit Bezugsfertigkeit, höchstens aber 25 v.H. Wenn keine tatsächliche Miete ermittelbar, ersatzweise die ortsübliche Miete für vergleichbare Objekte.

Was ist, wenn A das Haus bereits verkauft hat
bevor die Erbschaftssteuererklärung abgeben wird?

Bewertet wird zum Stichtag des Erbanfalls = Todestag. Da kann man nichts dran verschieben.

So, mit diesem Rahmen lässt es sich vielleicht beurteilen, ob der Aufwand für das Honorar es wert ist. Ich persönlich halte den Gang zum Profi eher für Gestaltungen (Testament, vorweggenommene Erbfolge etc.) für nützlich.

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen,

Steht in §§ 146ff Bewertungsgesetz. Es geht um das 12,5 fache
der durchschnittlichen Jahresmiete der letzten drei Jahre,
abzuüglich Wertminderung 0,5 v.H. pro Jahr seit
Bezugsfertigkeit, höchstens aber 25 v.H. Wenn keine
tatsächliche Miete ermittelbar, ersatzweise die ortsübliche
Miete für vergleichbare Objekte.

Wobei zu ergänzen wäre, dass der Wert des unbebauten Grundstücks durch die Wertminderungen nicht unterschritten werden darf (Bruchbudenklausel) und bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Aufschlag von 20% hinzukommt.

Sollte tatsächlich nach Laieneinschätzung Erbschaftssteuer anfallen, würde ich auf jeden Fall zum Profi gehen. Denn es kommt nicht so selten vor, dass der dann feststellt, dass der Laie den ein oder anderen Punkt nicht richtig gesehen hat. Es gibt ja so einige Abzugsmöglichkeiten, die man erst auf den zweiten Blick sieht. Und da ist das Geld für den Steuerberater schnell gut angelegt.

Gruß vom Wiz

Servus,

ja, Da hast Du recht: Es ist nicht so sehr schwer, einen Überblick zu bekommen, ob man eher bei 7 oder eher bei 30 oder eher bei 50 v.H. liegt. Die dann nützlichen Maßnahmen ergeben sich daraus, und in der Gegend 30 v.H. kann ein Profi schnell rentabel werden. – Ich finde allerdings, dass die Befreiungen und Abzüge aus §§ 10 und 13 ErbStG im Formular recht fair abgefragt werden.

Schöne Grüße

MM