[ESt] Lebensvers. erhalten - Beerdigung bezahlt

Hallo liebe Wissenden,

ein fiktiver Fall.
Beisetzungskosten von Familienangehörigen können ja als besondere Belastung abgesetzt werden. Der Verblichende hat aber eine Lebensversicherung gehabt, Begünstigter ist derjenige, der die Beerdigungskosten absetzen möchte.
Rechnet das Finanzamt das gegeneinander auf. Muss man den Erhalt der Lebensversicherung überhaupt angeben, sie gehört ja nicht zum Erbe.

Gruß elmore

Rechnet das Finanzamt das gegeneinander auf.

Ja

Muss man den
Erhalt der Lebensversicherung überhaupt angeben, sie gehört ja
nicht zum Erbe.

Sondern ?
Geschenkt ?
Gefunden ?
Vom Himmel gefallen ?

Sondern ?
Geschenkt ?
Gefunden ?
Vom Himmel gefallen ?

Hi Petz!

Geschenk! Das ist die richtige Antwort. Da aber ErbStG auf Schenkungen und Erbschaften verweist ist es ja nicht tragisch. Warum Schenkung? Die normale LV ist ein sog. „Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall“. X schließt mit Versicherung einen Vertrag. X verpflichtet sich zur Prämienzahlung, Versicherung zur Zahlung Summe in Euro bei Tod des X an einen Dritten. Zwischen X und Dritten gibt es nun auch ein Verhältnis. Selten ist es etwas anderes als eine Schenkung. Ab und an sind auch Forderungsabtretungen dabei (Kreditgeber ist Begünstigter). Im Fall, dass Erbe gleich Begünstigter ist, liegt aber der Verdacht einer Schenkung nah.

Mfg vom

showbee

Anmerkung
Hallo,

es gibt auch LV in denen kein begünstigter Dritter vorhanden ist, dann ist natürlich keine Dreiecksbeziehung. Dann fällt die LV Zahlungssumme ganz schnöde in die Erbmasse.

Mfg vom

showbee

Deine Antwort hilft nicht weiter.
Die Lebensversicherung gehört nicht zum Erbe, hat also mit vom Himmel fallen nichts zu tun.
Das Erbe wird beispielsweise unter den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt, die Lebensversicherung erhält nur der Begünstigte, er muss das nicht mit anderen Erben teilen. Deshalb ist die Frage, ob man das dem Finanzamt angeben muss schon von Belang.
Gruß elmore

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Showbee,

danke für Deine fachliche Auskunft. Für mich als Laien bitte nochmal auf Deutsch: Muss die Lebensversicherung dem Finanzamt gemeldet werden??
Danke vorab für Antwort
elmore

Dann folgt jetzt die Antwort auf Deutsch, bzw. auf Hochdeutsch oder besser gesagt mit dem Deutsch, dass der Bundesfinanzhof spricht:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1996/XX960413.HTM

Ich bin mir nicht sicher aber ich meine mal gehört zu haben, dass Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, Auszahlungen an andere als den Versicherungnehmer dem FA mitzuteilen. (Hinweis unter Vorbehalt, da selbst keine Ahnung…)

Die Leistungen der LV sind also den Kosten für die Bestattung gegenzurechnen.

Mfg
Oerdiz

Ich bin mir nicht sicher aber ich meine mal gehört zu haben,
dass Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind,
Auszahlungen an andere als den Versicherungnehmer dem FA
mitzuteilen. (Hinweis unter Vorbehalt, da selbst keine
Ahnung…)

Hi,

steht sogar im Erbschaftsteuergesetz! 3x3 als Merkposten, es steht in § 33 Abs. 3.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__33.html

Mfg vom

showbee