[ESt] wie Steuer im Jahr der Heirat berechnen?

Hallo,
folgender rein fiktiver Fall würde mich interessieren:

A und B beabsichtigen Ende dieses Jahres zu heiraten. A ist seit mehreren Jahren Angestellte und bezahlt ganz normal Lohnsteuer. B ist noch Student, muss aber eine Einkommensteuererklärung abgeben, da ihm eine Eigentumswohnung gehört. Einkommensteuer musste er bisher nicht zahlen, da sein Einkommen aus Miete und einem 400,00 EUR-Job nur sehr gering ist. Nach der Heirat möchte A Steuerklasse III angeben und B Steuerklasse V. A hat nun die Hoffnung, bei der nächsten Steuererklärung Geld zurückzubekommen. Wie sieht es nun aber mit B aus? Wird ihm bei der Einkommensteuererklärung das hälftige Einkommen von A (nach der Heirat) mit angerechnet und er muss deshalb womöglich Einkommensteuer zahlen?

Was meint Ihr?

Gruß,
Anna

[MOD] Komplettzitat gelöscht

hallo,
bei ehegatten werden die einkünfte in einen topf geworfen und dann die gemeinsame steuerbelastung ermittelt - also nix mit der eine zahlt nach und der andere bekommt zurück - es sei denn, es wird die getrennte oder besondere veranlagung gewählt, was aber im vorliegenden fall wohl keinen sinn macht…

für die obigen verhältnisse, wird es so sein, dass der verdiener die klasse 3 wählt, und der student die 5 - was aber bei einem 400 € job wohl egal sein wird, da der AG hoffentlich pauschal versteuert - durch die vermietungseinkünfte (falls positiv) wird sich dann wohl eine einkommensteuernachzahlung ergeben, die aber im vorliegenden fall wahrscheinlich eher gering ausfallen dürfte

wichtig ist noch, dass im jahr der eheschliessung für den gesamten veranlagungszeitraum der splittingtarif gilt - also so, als ob man das ganze jahr verheiratet gewesen wäre…

gruß inder