ich hätte folgende Frage: Es gibt doch da ein Existenzminimum. Erstens einmal wüsste ich gerne, wie hoch dieses (derzeit) ist.
Außerdem wüsste ich gern, was passiert, wenn man das Existenzminimum um, sagen wir, EUR 5,50 überschreitet. Werden dann für die Einnahmen in kompletter Höhe Steuern fällig, oder nur für die EUR 5,50 um die man das Existenzminimum überschritten hat? Ich will mir die Antwort auf diese zweite Frage nicht unbedingt ergoogeln, nicht dass ich dann irgendwas falsch verstehe …
ich hätte folgende Frage: Es gibt doch da ein Existenzminimum.
Erstens einmal wüsste ich gerne, wie hoch dieses (derzeit)
ist.
Ergibt sich aus § 32a EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
und beträgt 7.664 Euro p.a. „zu versteuerndes Einkommen“. Beim single-normalo-Arbeitnehmer entspricht das einen ca. Bruttoarbeitslohn von 10.500 Euro p.a.
Außerdem wüsste ich gern, was passiert, wenn man das
Existenzminimum um, sagen wir, EUR 5,50 überschreitet. Werden
dann für die Einnahmen in kompletter Höhe Steuern fällig, oder
nur für die EUR 5,50 um die man das Existenzminimum
überschritten hat? Ich will mir die Antwort auf diese zweite
Frage nicht unbedingt ergoogeln, nicht dass ich dann irgendwas
falsch verstehe …
natürlich wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Das Existenzminimum heißt ja in D nicht umsonst Grundfreibetrag.