Kinderfreibetrag

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 1999


Hallo Wer-Weiss-Was-ler!

Neulich unterhielt ich mich mit meiner Freundin darüber, welche Vergünstigungen der Staat für Ehepaare vorsieht, deren Kinder sich in Ausbildung befinden. Da unsere Meinungen diesbezüglich ziemlich auseinandergingen kann mir vielleicht jemand von Euch anhand eines kurzen Beispiels weiterhelfen:
Ein Ehepaar verfügt über ein jährliches Einkommen von etwa 110.000 DM. Beide Kinder (22 und 24), wovon eines noch zu Hause wohnt, studieren noch.
Was springt für das Paar aufgrund der Ausbildung ihrer Kinder raus (incl. Kindergeld und allem drum und dran)?
Ich freue mich über jede Antwort,

Eure Andrea

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Kinderfreibetrag

    Hi Andrea,

    auf jeden Fall das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag (6912 DM - das Finanzamt setzt die vorteilhaftere Variante beim Est-Bescheid an.

    Zusätzlich ein Ausbildungsfreibetrag von 2400/4200 DM zu Hause/auswärts wohnendes Kind - eventl. Baukindergeld bei Wohneigentum.

    Gruß
    NoahDilar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
      Freibetrag vs. Was-raus-kommt

      Hi Noah!

      Weil das oft falsch verstanden wird, hier noch eine Ergänzung zu Deinen Ausführungen:

      Ein Freibetrag ist nicht etwa Geld, daß man vom Finanzamt zurückbekommt (bzw. weniger an Steuern zahlen muß) sondern ein Betrag, der von dem "zu versteuernden Einkommen" abgezogen werden kann. Wieviel für das Paar also effektiv "rausspringt" hängt von deren Steuersatz ab.

      Ein Ehepaar, daß 110.000 Brutto verdient, sonst keine Einkünfte oder Verluste hat und auch keine sonstigen Steuervorteile geltend machen kann hat einen Spitzensteuersatz von ca. 31%.

      D.h. ein Kinderfreibetrag von 6912 DM würde zu einer Steuerentlastung von ca. 2143 DM
      führen. Da dies weniger als das KIndergeld ist, kann man den Kinderfreibetrag hier vergessen.

      Ein Ausbildungsfreibetrag von 2400 DM führt entsprechend (2400 x 31%) nur zu einer Steuerenlastung von 744 DM.

      Ich schätze Du kennst diese Zusammenhänge, aber ich weiß, daß viele denken 1.000 DM "absetzen" = 1.000 DM vom Finanzamt zurück.

      Nix für ungut
      Gero [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
    Re: Kinderfreibetrag

    Hallo Andrea,

    die Ausführungen der beiden anderen sind soweit richtig, aber das Einkommen der Kinder wird z.T. daß heißt ab einem bestimmten Betrag angerechnet.

    Bei weiteren Fragen Mail

    Gruß Evi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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