ich habe mal eine Frage zu Vorfälligkeitsentschädigungen.
Diese werden im Falle selbst genutzten Wohneigentums ja im Allgemeinen zur privaten Vermögensspäre gerechnet und daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Es gibt aber Ausnahmen. Ich kenne nur eine : BFH-Urteil vom 24.5.2000 (VI R 17/96) BStBl. 2000 II S.584.
Sind jemandem noch andere bekannt?
ich habe mal eine Frage zu Vorfälligkeitsentschädigungen.
Diese werden im Falle selbst genutzten Wohneigentums ja im
Allgemeinen zur privaten Vermögensspäre gerechnet und daher
nicht als Werbungskosten berücksichtigt.
Hallo,
naja, VFEntschädigung für Darlehensrückzahlung vor Fälligkeit wird nur Betriebsausgabe/Werbungskosten sein (und somit steuerlich mindernd wirken), wenn das Darlehen auch für Einkünfte verwendet wurde. Wenn also die Zinsen aus dem Darlehen Betriebsausgabe/Werbungskosten sind, sollte die VFE auch abziehbar sein.
Wie gesagt, ansonsten sind Veränderungen der privaten Vermögenssphäre steuerlich irrelevant, sofern es kein privates Veräusserungsgeschäft ist.