[EÜR,USt] Verkauf vor Ende der Nutzungsdauer

Hallo Experten,

gesetzt den Fall, ein Wirtschaftsgut ist noch nicht fertig abgeschrieben;
Beispiel:
am 1.1.06 Restlaufzeit 14 Monate, Restbuchwert 1400 EUR.

Jetzt würde unser Beispielmaschinchen am 15.9.06 verkauft.
Wie ist das in einer EÜR korrekt darzustellen?
a) bei einem Kleinunternehmer,
b) mit USt
?

Gruß JoKu

Beispiel:
am 1.1.06 Restlaufzeit 14 Monate, Restbuchwert 1400 EUR.

Hallo,

Bsp. Bruttoverkaufspreis 2.320 Euro:

1.400 Entnahme AV AN Anlagevermögen
2.000 Kasse AN 2.000 Verkauf AV 16%
320 Kasse AN 320 Umsatzsteuer 16%

–> 1.400 buchen sich gewinnmindern und 2.000 gewinnerhöhend. Ergebnis ist der tatsächliche Buchgewinn von 600 wird realisiert. gleichzeitig sind 320 USt abzudrücken und 2.320 landen in der kasse.

Mfg vom

showbee

Also sehr vereinfacht gesagt:
Der Restbuchwert wird komplett abgeschrieben
und der Verkauferlös zählt zu den Einnahmen (?).

Gruß JoKu

Also sehr vereinfacht gesagt:
Der Restbuchwert wird komplett abgeschrieben
und der Verkauferlös zählt zu den Einnahmen (?).

Hallo,

jep. Aber es ist keine AfA im technischen Sinne. Der Anlagenabgang ist keine Betriebsausgabe wie die periodengerechte AfA. Insoweit wird der Anlagenabgang oft in anderen Kontenklassen zu finden sein und ggf. unter „sonstige/neutrale Aufwendungen“ erscheinen. Genauso ist es mit dem Ertrag, er ist kein Umsatz, sondern ein Sonstiger. Im besten Fall bucht man Anlagenabgang und Anlagenverkauf an solche Konten, die dann in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt untereinander auftauchen, womit der erzielte Ertrag (aus Realisierung stiller Reserven) direkt in der GuV ablesbar wird.

Mfg vom

showbee

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