[ESt] Seit 6 Jahren keine Steuererklärungen mehr

Hallo! Nehmen wir mal an, die beiden Ehepartner A und B befinden sich beide in Insolvenz, da deren Gewerbe Konkurs gegangen ist. Aufgrund der undurchsichtigen Situation und des Fehlenden Geldes ist seit über 6 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht wurden. Wie kommt man denn aus so einem Teufelskreis raus, wenn das Geld für die steuerliche Beratung weiterhin fehlt? Müssen überhaupt alle Steuererklärungen für alle Jahre nachgeholt werden?

Hat das Finanzamt denn noch kein Schätzungen rausgeschickt???

Hat das Finanzamt denn noch kein Schätzungen rausgeschickt???

Die letzten Jahre nicht mehr…

Hallo,

ggf. bestand keine Steuererklärungspflicht. Wenn Eheleute nicht Arbeitnehmer in 3/5 Steuerklassenkombination sind und sonst nichts verdienen.

Ist jd. Arbeitnehmer, bitte mal hier lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Liegt eine der Nr. vor? Dann besteht immernoch eine Pflicht, ggf. ist sie für das älteste Jahr schon verjährt.

Wenn nicht, dann besteht keine Pflicht.

Wenn man nicht Arbeitnehmer ist, muss man immer abgeben, wenn die Einkünfte das Existenzminimum übersteigen. Wurden andere Einkünfte erzielt? Gewerbe? Stütze & Co. zählen nicht, wohl aber Renten.

Es empfiehlt sich im Fall mal unter http://www.elster.de die Software zu laden und sich zu versuchen. Wenn was fehlt fragt das Finanzamt oft nach.

Mfg vom

showbee

Muss man denn eigentlich die Steuererklärungen in der chronologischen Rheinfolge dann nachholen, oder geht das auch anders? Eine der Steuererklärungen wäre für einen BaFöG wichtig.

Nehmen wir mal an, der Ehepartner A hatte ein Gewerbe, B war bei A angestellt. Dann müssten die Steuererklärungen doch gemacht werden, oder? Wann verjährt denn die Steuererklärung?

Hallo,

Muss man denn eigentlich die Steuererklärungen in der
chronologischen Rheinfolge dann nachholen, oder geht das auch
anders? Eine der Steuererklärungen wäre für einen BaFöG
wichtig.

nein, chronologische Abgabe ist nicht erforderlich. Erforderlich ist
nur die Abgabe von Steuererklärungen in Jahren, in denen
Abgabepflicht bestand. Wenn bspw. in 2003 und 2005 Pflicht bestand,
in 2004 nicht, dann kann man gerne erst 2005 abgeben und später 2003
und 2004 gar nicht. Nur wenn in 2003 ein bleibender Verlustvortrag
festgestellt worden wäre, wäre auch 2004 abzugeben.

Nehmen wir mal an, der Ehepartner A hatte ein Gewerbe, B war
bei A angestellt. Dann müssten die Steuererklärungen doch
gemacht werden, oder? Wann verjährt denn die Steuererklärung?

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Hier dürfte der Fall Abs. 2 Nr. 3a vorliegen, weil
Steuerklassenkombination III/V vorlag, oder?

Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Abzugeben sind
noch Steuererklärungen ab 2001 ggf. bei Hinterziehungen frühere Jahre
auch.

Mfg vom

showbee