[StBGebV] Höhe Steuerberaterkosten ESt-Erklärung?

Hallo,
habe eine allgemeine Frage:
Wieviel Prozent oder nach welchen Sätzen sind im allgemeinen die Kosten für den privaten Steuerberater.
Wenn eine Berechnung für eine Rückzahlung sich auf 1100 Euro belaufen würde, wären dann nicht 800 Euro Steuerberaterkosten zuviel?

Hallo Aurikel,

das hat mit der Rückzahlung überhaupt nichts zu tun. Wäre ja auch schlimm: Dann würde jeder StB erstmal für alle Mandanten die Festsetzung von richtig feisten Vorauszahlungen beantragen, damit hinterher die Erstattung höher ausfällt. Umgekehrt: Für viele Steuererklärungen, die ich gemacht habe, hätte dann mein Jefe dem Mandanten noch Geld extra geben müssen, weil bei der Veranlagung Nachzahlungen festgesetzt worden sind.

Die Gebühren für die ESt-Erklärung richten sich nach dem Gegenstandswert, das ist die Summe positiver Einkünfte. Die Gebührenverordnung sieht für jede Tätigkeit einen gewissen Spielraum vor. Beispiel: ESt-Erklärung bei Einkünften von 30.000 € aus nichtselbständiger Tätigkeit:

ESt-Erklärung 75,80 - 454,80 €
Ermittlung der Einkünfte 37,90 - 454,80 €
Auslagen pauschal 15%, maximal 40 € bei zwei Angelegenheiten
zuzüglich 16% USt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aurikel,

Hallo in die Runde,
die Ausführungen sind völlig richtig.
Wenn Du im Archiv suchst (oder auch bei google) findest Du die Steuerberatergebührenordnung ganz leicht.

Ich kann mir trotzdem einen kleinen Seitenhieb auf die Gilde der gesetzlich geschützten Steuerberater nicht verkneifen…

Die Gebühren für die ESt-Erklärung richten sich nach dem
Gegenstandswert, das ist die Summe positiver Einkünfte.

Exakt! Übersetzt heisst das: Je höher der „Gegenstandswert“ ist, um so mehr verdient der Steuerberater; je höher aber der „Gegenstandswert“ ist, um so mehr Steuern muss der Steuerzahler bezahlen.
Meine These: Der Steuerberater hat im Grunde kein Interesse daran, alle Maßnahmen zu treffen, die Steuerzahllast seiner Mandanten zu mindern.
Lieben Gruß von Fennchurch

Servus,

bei dieser These denke ich unwillkürlich an die schönen Diagramme von Grenzkostenverläufen und Nachfrageelastizitäten, Angebot von Arbeitskraft in Abhängigkeit u.a. vom „Grenzleid der Arbeit“, Nutzenmaximierung beim Kauf von Bier (Ordinate) und Büchern (Abszisse) bei gegebenem Budget usw. usw., die ich vor vielen Jahren sogar vorübergehend selber malen konnte…

Es ist, meine ich, viel einfacher: Das wesentliche Interesse eines Dienstleisters, der nur in sehr eingeschränktem Umfang Werbung machen darf, ist zuallererst, dass der Mandant wiederkommt. Es ist schließlich nicht so einfach, neue Mandate zu akquirieren, und der Rationalisierungeffekt, den es ausmacht, wenn ich einen ESt-Fall schon vom vorigen Jahr auf der Festplatte habe, ist dramatisch.

Und zum Wiederkommen gehört wesentlich, dass der Mandant zufrieden ist.

Klar wäre es denkbar, ein paar Dinge (z.B. bei N-Einkünften die berühmten Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel) wegzulassen, wenn man auf diese Weise grade zufällig bei einem Tabellensprung landet. Eine Erhöhung des Honorars geht aber viel leichter, wenn man halt 1/10 mehr auf die Note setzt; Kanzleien, die bei Arbeitnehmerveranlagungen an der oberen Grenze der vorgegebenen Spanne arbeiten können, dürften extrem selten sein.

Beiläufig ist das Risiko viel zu gross, dass der Mandant bloß wegen (z.B.) der Berechnung der Abschreibung in seinem frisch erworbenen Vermietungsobjekt gekommen ist, und den gesamten Komplex Werbungskosten bei N-Einkünften mehr oder weniger perfekt im Griff hat, und dadurch solche weggelassenen Details mühelos entdeckt und dann mit Recht säuerlich reagiert.

Und schließlich gilt „Gegenstandswert = Summe der Einkünfte“ bloß für die ESt-Erklärung selber, nicht für die Ermittlung der Einkünfte im Einzelnen. Bei dieser ist der Gegenstandswert unabhängig von den „Einkünften unterm Strich“.

Man kann freilich an der Gebührenverordnung kritisieren, dass sie bei den sehr weiten vorgegebenen Spielräumen den Eindruck einer nicht real gegebenen Objektivität erweckt. Letztlich wird eine Honorarnote im wesentlichen danach kalkuliert, wie viele Arbeitsstunden drin stecken - die eingesetzte Zeit muss sich lohnen. Es gibt Fälle, wo der Aspekt des „sozialen Ausgleichs“ eine Rolle spielt: Wo die Gegenstandswerte so hoch sind, dass man selbst noch mit lauter Mindestgebühren noch zu einer sehr komfortablen Marge kommt. Ob man die davon „übrigen“ Beträge zur Quersubventionierung verwendet, so dass man halt dem armen Ga-La-Bauarbeiter, der sich erfolglos als Pizzabäcker versucht hat, in Gottes Namen seine Aufgabebilanz einen Schluck billiger machen kann, oder ob man sie schlicht einsteckt und sich drüber freut, ist eine Frage der persönlichen Strategie.

Schöne Grüße

MM

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