Hallo,
angenommen man kann im Anschluss einer laufenden Entgeldumwandlung in eine Pensionskasse weiterhin Beträge in die gleiche Pensionskasse zahlen (allerdings aus dem Netto-Einkommen, keine Entgeldumwandlung). Kann man diese Aufwendungen steuerlich in Ansatz bringen?
Vielen Dank.
Gruß
René
Netto-Einkommen, keine Entgeldumwandlung). Kann man diese
Aufwendungen steuerlich in Ansatz bringen?
Die Pensionskasse gehört als Durchführungsweg der bAV zur zweiten Schicht, dürfte also nicht in der Steuererklärung erscheinen (ich bin allerdings kein Steuerexperte). Basisversorgung wäre evt. steuerlich wirksam. Denselben Beitrag in eine reine Privatvorsorge (ohne steuerliche Berücksichtigung der Beiträge) kann auch Sinn machen, da die Leistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind (mit 65 Jahren: 18 %).