Gehen wir mal von zwei Ehepartnern A und B aus. B ist mit einem Gewerbe privatinsolvent gegangen, A hat das Gewerbe übernommen und B fest angestellt. Mitlerweile ist jedoch auch A privatinsolvent. Alle Steuerabgaben aus dieser Zeit sollten in der Insolvenz von A enthalten sein.
Nun schreibe das Finanzamt B an, er solle die Einkommenssteuer für die Gewerbezeit von A bezahlen, weil sie ja schließlich gemeinsam veranlagt würden, und er das Geld von A ja ausgeben konnte.
Wäre das rechtmäßig? Ist in so einem Fall die Einkommensteuer Insolvenzmasse oder nicht?!
Allerhöchstens bei echtem Strohmannverhältnis hat A gegenüber B einen
Anspruch auf Ausgleich im Innenverhältnis, wenn A nur Namen gab und B
eigentlich alles abgewickelt hat. Ich frag mich immer wieder, wie man
solchen Mist bauen kann. Hat A nicht mal daran gedacht, dass das
Gewerbe wirklich nicht läuft? Wenn schon B InsO gemacht hat, warum
sollte es dann via A besser laufen???
[AO] Antrag auf Aufteilung einer Gesamtschuld
Hi !
Mit den oben genannten Stichworten läßt sich sicherlich im Archiv auch noch etwas finden. Ob diese Möglichkeit in dem Fall allerdings zum Tragen kommen kann, hängt wesentlich von den einzelnen Umständen ab.