Hallo,
weiß da jemand etwas ?
Wenn jemand private Internetverkäufe tätigt um damit sein Geschäft zu finanzieren wie muß er das versteuern ? Als Kleingewerbetreibender .
Danke und Grüße
robbel
Wenn jemand private Internetverkäufe tätigt um damit sein
Geschäft zu finanzieren wie muß er das versteuern ? Als
Kleingewerbetreibender .
Hallo,
das ganze nennt sich Oxymoron, Widerspruch in sich. Wenn jd. etwas
verkauft um damit unternehmerisch tätig zu sein, dann ist das nicht
mehr privat. Hier liegt wohl Einlage der Gegenstände in ein
Unternehmen vor, welche dann als Ware verkauft werden um Umsatz zu
generieren.
Bsp. Buchhändler in spe legt private Buchsammlung in Warenbestand ein
und verkauft diesen, Einlage ist neutral, Verkauf ist Umsatz
Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass hier nicht steuerbare
private Vermögensumschichtungen vorliegen, deren erzielte Gewinne
dann als Einlage gesehen werden.
Bsp. Buchhändler in spe verkauft erst den Drittwagen der Tochter um
dann das Geld einzulegen um damit Waren zu kaufen, Verkauf ist nicht
steuerbar (weil kein Fall § 23 EStG), Einlage Geld ist neutral
Mfg vom
showbee
Ich dachte das heißt „Paradoxon“?
Ich dachte das heißt „Paradoxon“?
Hi!
Das Oxymoron (griechisch: oxys: scharf(sinnig), moros: dumm) bedeutet allgemein Widerspruch in sich
hmm…
Ein Paradoxon oder ein Paradox (griechische Sprache|(alt)griechisch ???(?), von ???-, para-, gegen- und ???, dóxa - eigentlich eher Ruhm, hier im Sinne von Meinung, Ansicht), auch eine Paradoxie genannt, ist ein Widerspruch.
hmm…
Widerspruch in sich vs. Widerspruch in der Aussage…
du könntest recht haben, dass hier das 2. vorliegt, aber so richtig überzeugt bin ich nicht.
Das ist ein Problem für Ethymologen nicht Taxologen 
Mfg
showbee
Wenn jemand private Internetverkäufe tätigt um damit sein
Geschäft zu finanzieren wie muß er das versteuern ? Als
Kleingewerbetreibender .Hallo,
das ganze nennt sich Oxymoron, Widerspruch in sich. Wenn jd.
etwas
verkauft um damit unternehmerisch tätig zu sein, dann ist das
nicht
mehr privat. Hier liegt wohl Einlage der Gegenstände in ein
Unternehmen vor, welche dann als Ware verkauft werden um
Umsatz zu
generieren.
Das ist ja wohl wieder mal ein ächter schow-to-be! Das rechtsinstitut der zwangseinlage ist, zumindest mir, nicht bekannt. Übrigens ist bei unnterstellter zwangseinlage: Einlagewert = Teilwert = Buchwert = AKo = steuerlicher Gewinn = 0!
P.s.
ich kenne § 5 II UmwStG!
Hier liegt wohl Einlage der Gegenstände in ein
Unternehmen vor, welche dann als Ware verkauft werden um
Umsatz zu
generieren.
Das
rechtsinstitut der zwangseinlage ist, zumindest mir, nicht
bekannt. Übrigens ist bei unnterstellter zwangseinlage:
Einlagewert = Teilwert = Buchwert = AKo = steuerlicher Gewinn
= 0!
Hallo Doobie!
was willst du mir damit sagen? Hab ich von einem Zwang zur Einlage
gesprochen? Nein, ich habe den Sachverhalt ausgelegt. Hier hat jemand
irgendwas verkauft um seinen Unternehmenszweck zu fördern. Geh ich
jetzt von einem Einzelunternehmen aus (verständige Auslegung, das
keine GmbH vorliegt), stellen sich die von mir dargelegten zwei
Alternativen.
Entweder der „Unternehmer“ hat einen Gegenstand oder Geld für sein
Unternehmen verwendet. Hier wird es wohl maßgeblich auf den
tatsächlichen Gegenstand (des Verkaufs) und den Gegenstand (des
Unternehmens) ankommen um zu entscheiden, was vorliegt. Deswegen ja
auch meine Bsp., dass der Fragende am abstrakten Problem selber
entscheiden kann.
Wenn wie in meinem Bsp. ein Buchhändler seine privaten Bücher
verkauft, kann man durchaus zu beiden Ergebnissen kommen. Es ist die
Frage, wie man es macht. Der Dummbold wird zum Teilwert die Ware
einlegen und Umsatz generieren indem er verkauft. Das die Einlage
hier Gewinnneutral ist, ist mir schon klar. Bescheuert bin ich nicht.
Aber wie gesagt, Frage des konkreten Sachverhaltes, die kann man hier
doch nicht beantworten. Was spricht gegen eine Einlage der Ware, wenn
bspw. über den Verkauf Rechnungen ausgestellt werden, die den
Verkäufer als Unternehmer ausweisen? Würdest du allen Ernstes dann
noch sagen, „nee, nicht steuerbares privates Veräusserungsgeschäft“?
Das wäre klarer Fall von schlechter/fehlender Beratung. Hier muss man
zum Privatverkauf VOR Unternehmensbeginn beraten um aus dem Verkauf
erzielte Mittel als Starteinlage (natürlich gewinnneutral)
einzulegen.
Oder?
der showbee