folgende Situation: Ich möchte ein Ferienhaus langfristig mieten. Leider habe ich nicht das ganze Jahr Ferien. Daher möchte ich das Haus an andere als Ferienhaus wochen bzw. tageweise in der nicht genutzten Zeit weiter vermieten. Wenn mein Vermieter mitmacht, habe ich dann doch Einnahmen aus Vermietung, die ich dem Finanzamt melden muss. Dagegen könnte ich dann meine Ausgaben für das Anmieten des Hauses, Reinigung etc. absetzen oder???
folgende Situation: Ich möchte ein Ferienhaus langfristig
mieten. Leider habe ich nicht das ganze Jahr Ferien. Daher
möchte ich das Haus an andere als Ferienhaus wochen bzw.
tageweise in der nicht genutzten Zeit weiter vermieten. Wenn
mein Vermieter mitmacht, habe ich dann doch Einnahmen aus
Vermietung, die ich dem Finanzamt melden muss.
Die Vermietung von Ferienwohnungen, vor allem wenn sie in Ferienanlagen o.ä. belegen sind, kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Zu dieser Thematik ist schon eine Fülle an Rechtsprechung ergangen, so daß es völlig unmöglich ist „aus der Ferne“ eine Einschätzung zu treffen, ob hier ein Gewerbe oder eine private Vermögensverwaltung vorliegt.
Dazu kommt dann noch die ganze „Palette“ anderer Punke, wie Gewinnerzielungsabsicht etc…
Zusätzlich entfällt bei kurzfristiger Vermietung (typ. für FeWo) und Mitvermietung des Inventars die Umsatzsteuerfreiheit, so daß auch hier die ganze Problematik Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer abzuklären ist.
Dagegen könnte
ich dann meine Ausgaben für das Anmieten des Hauses, Reinigung
etc. absetzen oder???
Im Prinzip (egal ob als BA oder WK) schon, aber:
es muß eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen
nur für den Anteil der vermieteten Zeit
Leerstandszeiten werden der Eigennutzung zugerechnet, wenn dies nicht widerlegt werden kann
Ich freue mich auf sachdienliche Hinweise.
Ich würde Dir empfehlen, Dir fachkundigen Rat zu holen.
Diese Thematik ist weitaus komplexer als die Vermietung eines Wohnhauses oder die Untervermietung eines Zimmers in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung.